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Folgebelehrung nach §43 IfSG + Hygieneschulung für Mitarbeiter*innen im gastronomischen Bereich
Folgebelehrung nach §43 IfSG + Hygieneschulung für Mitarbeiter*innen im gastronomischen Bereich
Einfache Registrierung und Buchung der Hygieneschulung für 24,95€
In Deutschland gelten höchste Lebensmittel-Hygienestandards und Anforderungen – zum Glück. Denn nur mit strikten Regelungen genießen Personal wie Kund*innen Gesundheitsschutz beim Umgang mit Lebensmitteln. Jede Person, die in der Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt oder sie in den Verkehr bringt, muss vor Tätigkeits-Beginn eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt erhalten.



Und die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Kapitel XII:
- Jedes Jahr müssen Personal und Betriebe eine Hygieneschulung absolvieren.
Darüber hinaus fordert das Infektionsschutzgesetz §§42/43:
- Alle zwei Jahre ist eine Folgebelehrung durchzuführen.
Die praktischste Lösung heißt zwei in eins: Nutzen Sie für sich und Ihr Team die Online-Kombi-Schulung als Hygieneschulung plus Folgebelehrung per Video. Erfüllen Sie die Bedingungen des IfSG §§42/43 und der Lebensmittelhygieneverordnung
Unsere Online-Video-Schulung kombiniert beides:
Nutzen Sie einfach die kombinierte Online-Video-Schulung. Sie erhalten:
- Die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §§42/43
- Die Schulung der EU-Verordnung über die Grundlagen zur Lebensmittelhygiene in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
- Keine graue Theorie: ein praxisnaher „roter Faden“.
- Sie erfahren, bei welchen Lebensmitteln die Gefährdung am höchsten ist.
- Wie Bakterien und Viren nachgewiesen werden können.
- Wie wichtig die Einhaltung der Kühlkette ist.
- Und wie Sie andere vor Lebensmittelinfektionen schützen können.
In unserem Video-Schulung folgen Sie auch den Übertragungswegen der Krankheiten und lernen, wie Sie diese unterbinden.
Schließlich erhalten Sie anschauliche Beispiele von Symptomen, anhand denen Sie die Krankheiten erkennen.
Es folgen die Einführungen in die Vorgaben der Personalhygiene und in vorbeugendes Verhalten. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wann und wie desinfizieren Sie die Hände? Warum tragen Sie täglich frisch gewaschene Arbeitskleidung? Natürlich, weil Gesetze und Verordnungen dies vorschreiben. Aber vor allem, weil es Ihre Gesundheit und die Ihrer Gäste schützt. Vorschriften einhalten heißt auch, Verantwortung tragen.
Ein weiterer Punkt unserer kombinierten Online-Belehrung und Hygieneschulung sind Meldepflicht und Tätigkeitsverbote. Ab wann und bei wem müssen Sie Ihre Erkrankung melden? Wann dürfen Sie bei Erkrankung nicht mehr arbeiten? Sie erfahren welche Strafen Sie abwenden können, indem Sie diese Schulung absolvieren. Am Schluss der Video-Schulung kennen Sie alle wichtigen Vorschriften des Infektionsschutzgesetz §§42/43 und der Hygieneverordnung.
Diese Vorzüge genießen Sie durch meine Schulungen:
- Zeit und Ort der Schulung entscheiden Sie: Nutzen Sie die Kombi-Schulungen zuhause oder unterwegs, am PC oder Smartphone. Es geht an jedem Endgerät – und ohne Reisezeit und -kosten!
- Mein kombiniertes Online-Belehrungs- und Schulungs-Video vermittelt zum einen die Inhalte der Folgebelehrung nach §§42/43 IfSG, zum anderen beinhaltet es die Anforderungen der EU-Verordnung für die Gastronomie und Gemeinschaftseinrichtungen.
- Fragebogen ausfüllen? Test bestehen? Nein! Meine Schulung und Folgebelehrung gelten durch reines Ansehen als absolviert.
- Ein Klick am Ende des Videos, und Sie erhalten Ihr gültiges Zertifikat per E-Mail zum Ausdrucken. Außerdem können Sie sich zusätzliches, nützliches Informationsmaterial herunterladen.
- Erleben Sie meine Schulung und Belehrung anhand von spannenden Praxis-Beispielen statt langatmiger Power-Point-Präsentationen.
- Lassen Sie sich von mir als Hygiene-Inspektorin mit langjähriger Berufserfahrung schulen. Sie erhalten „Wissen auf den Punkt gebracht“.
- You prefer English? Mówisz po polsku? Românește? Вы говорите по-русски? Folgen Sie den Untertiteln auf Englisch, Polnisch, Rumänisch oder Russisch (Farsi, Arabisch in Kürze).
Online Schulung – Infektionsschutzgesetz §43 und Hygiene im gastronomischen Bereich
Mit nur 3 Schritten erhalten Sie Ihr gültiges Zertifikat
Schritt 1: Sie melden sich an und zahlen die Gebühr.
Schritt 2: Sie verfolgen unser Kombi-Video für 1 und 2 in voller Länge.
Schritt 3: Füllen Sie im Anschluss das Formular mit Ihren Daten aus. Sie erhalten eine E-Mail mit dem gültigen Zertifikat für die Teilnahme an dieser Schulung und drucken diese aus und legen sie entsprechend vor.
Häufige Fragen – Online Folgebelehrung des Infektionsschutzgesetz §43
Die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §§42/43 ist Pflicht für jede Person, die in ihrer Berufstätigkeit mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht oder diese in den Verkehr bringt. Arbeitgeber in den entsprechenden Branchen und Betrieben sind verpflichtet, die Belehrung durchzuführen oder zu organisieren.
Sind Sie Arbeitgeber*in? Nutzen Sie die unkomplizierte Weise sich und Ihre Mitarbeiter online zu schulen.
Sind Sie Job-Suchender oder Interessent? Bilden Sie sich in Ihrer Freizeit fort, verbessern Sie Ihre Job-Perspektiven. Übrigens: Meine Videos können Sie mit Untertiteln Englisch, Polnisch, Russisch und Rumänisch ansehen. Arabisch, Persisch folgen in Kürze.
Die Lebensmittelhygieneschulung müssen unter anderem für Mitarbeiter des Service-, Koch- und Spül-Personals in gastronomischen Betrieben wie Speiselokalen, Cafés, Döner-Grills, Pizzerien, Eisdielen, Bäckereien, Einzelhandels-Geschäften, Gemeinschaftsverpflegungen wie etwa Kantinen, Kitas oder Seniorenheimen sowie Erzieher*innen und Ausgabekräfte in Kitas oder Schulen absolvieren.
Die Lebensmittelhygieneschulung nach EU-Recht muss jährlich, die Folgebelehrung nach §§42/43 IfSG alle zwei Jahre als Auffrischung durchgeführt werden.
Die Erstbelehrung wird ausschließlich beim Gesundheitsamt durchgeführt. Sie erhalten dort als Zertifikat die sogenannte „Belehrungsbescheinigung“. Bis 2001 hieß das Dokument „Gesundheitszeugnis“. Der Begriff wird heute noch umgangssprachlich verwendet.
Unsere Online-Schulung kombiniert die Folgebelehrung mit der Lebensmittelhygieneschulung nach EU-Recht. Sie kann jederzeit und überall absolviert werden, im Betrieb wie im privaten Umfeld.
Hinweise für Arbeitgeber*innen bzw. Vorgesetzte:
Auch als Arbeitgeber*in oder Vorgesetzte*r dürfen Sie nur beruflich mit Lebensmitteln umgehen, wenn Sie eine Bescheinigung nach §42 Infektionsschutzgesetz vorweisen können oder ein Gesundheitszeugnisses gemäß §18 Bundesseuchengesetz besitzen.
Nehmen Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen die Tätigkeit mit Lebensmitteln erstmals auf, darf die Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes (ugs. Gesundheitszeugnis) nicht älter als drei Monate sein.
Nach Aufnahme ihrer Tätigkeit benötigen Ihre Mitarbeiter*innen alle zwei Jahre die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 sowie jedes Jahr die Lebensmittelhygieneschulung nach der Verordnung Nr. 852/2004. Jede Teilnahme ist zu dokumentieren.
Ihre Bescheinigung, die Ihrer Mitarbeiter und die Zertifikate der letzten Belehrungen müssen stets am Arbeitsplatz vorhanden und für kontrollierende Behörden einsehbar sein.
Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter an wechselnden Standorten tätig, reicht es, wenn eine beglaubigte Kopie vorhanden ist.
Ich beantworte Ihre Fragen gern: Bärbel Oltmann, +49 (0)170 530 89 60, kontakt@hygiene-alles-klar.de
