Online Folgebelehrung nach §43 IfSG

Einfache Registrierung und Buchung der Schulung für 24,95€ (incl. MwSt.)

Lebensmittel zu lieben ergibt schöne Werbeslogans. Aber erst Lebensmittel-Hygienestandards schützen Personal und Kund*innen beim Umgang mit den verderblichen Waren.

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Schulungen sind unerlässlich und geben Sicherheit

  • Die sogenannte Erstbelehrung (früher Gesundheitszeugnis) erfolgt beim Gesundheitsamt. Ihre Bescheinigung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nach dem Infektionsschutzgesetz §43 (IfSG) muss jede*r alle zwei Jahre eine Belehrung erhalten.
    Die Lebensmittelhygieneschulung ist sogar jährlich verpflichtend. Dazu bietet „Hygiene-alles-klar“ die einfachste Möglichkeit.

Infektionsschutzgesetz §43: Folgebelehrung als Kombi-Schulung

Nutzen Sie einfach die kombinierte Online-Video-Schulung. Sie erhalten:

  • Schulung 1 als Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43
  • Schulung 2 als jährliche Auffrischung im Bereich der Lebensmittelhygiene in Berufsgruppen unterteilt (Bäckerei und Konditorei, Fleischverarbeitung, Gastronomie, Catering sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita´s und Pflegeheime

Inhalte der Schulung nach IfSG §42/43 und Lebensmittel-Hygieneverordnung

In unserer Online-Kombi-Schulung 1 und 2 gehen Sie den Ursachen für Erkrankungen wie Typhus, Cholera oder Salmonellose auf den Grund. Sie erfahren alles Wichtige über Krankheitserreger in Fleisch, Geflügel, Meerestieren sowie Milch und Eiern und Erzeugnissen aus diesen Lebensmitteln. Ein weiterer Punkt sind Gefahren durch leicht verderbliche Lebensmittel-Erzeugnisse wie etwa Kindernahrung, Eis, Backwaren, Milchprodukte, Feinkost, Rohkost, Saucen und mehr.

Vimeo

Wir binden unsere Videos über die Plattform Vimeo ein. Beim Abspielen des Videos findet eine Datenübertragung in die USA statt. Mit Anklicken des Buttons "Jetzt video ansehen" willigen Sie in eine entsprechende Datenübertragung in die USA und somit in ein datenschutzrechtlich "unsicheres Drittland" ausdrücklich ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass derzeit eine Übermittlung ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne Garantien erfolgt, was mit entsprechenden Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden) einhergeht. Näheres entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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Woran erkennen Sie eine Erkrankung? In unserer Video-Belehrung werden Sie eingehend in die Symptome eingewiesen. Sie lernen die Übertragungswege sowie die Gefahren durch und für den Menschen kennen.

Ein weiterer Punkt heißt Personalhygiene und vorbeugendes Verhalten. Verinnerlichen Sie die goldenen Regeln der Gastronomie-Küche: Vom verbindlichen Tragen der frisch gewaschenen Arbeitskleidung bis zum regelmäßigen Desinfizieren der Hände. Fassen Sie „Belehrung“ hier nicht als zurechtweisend auf, sondern als einführend oder aufklärend. Sie ist laut IfSG verbindlich für jede Person beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln. Es geht um Verantwortung, aber vor allem um klare gesetzliche Vorschriften.

Zu guter Letzt weisen wir Sie in die Themen Meldepflicht ein und sprechen über Tätigkeitsverbote. Wann und wo müssen Sie eine Erkrankung anzeigen? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie keinesfalls mehr arbeiten? Nach der Kombi-Schulung kennen Sie alle wesentlichen Vorgaben nach Infektionsschutzgesetz §43 und den Hygiene-Verordnungen. Des Weiteren erfahren Sie auch, für welche Strafen Sie Bußgelder zahlen müssen.

Diese Vorteile erwarten Sie bei meiner Online-Schulung

  • Sie schulen sich wann und wo Sie möchten: nach Feierabend, im Home-Office oder unterwegs auf mobilen Endgeräten.
  • Sind Sie Mitarbeiter*in oder Jobsuchende*r und möchten mit Ihrer Qualifikation punkten? Nutzen Sie Ihre freie Zeit und bilden Sie sich fort.
  • Keine langweilige Power-Point-Präsentation: Meine Belehrung erfolgt leicht verständlich anhand spannender Praxis-Beispiele.
  • Das Online-Belehrungs-Video kombiniert die Schulung 1 und 2: Es enthält die Inhalte der Folgebelehrung nach IfSG 43 und 42 (Infektionsschutzgesetz §43 bzw. 42) sowie die Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung (Personalhygiene) für alle Berufgruppen
  • Sie frischen damit ihr altes Gesundheitszeugnis auf.
  • English, Românesc, русский, Polski, عربى? Kein Problem, die Folgebelehrung ist mit Untertiteln in 30 verschiedenen Sprachen versehen.
    Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.
  • Angesehen heißt absolviert: Meine Schulungen enthalten keinen Fragebogen oder Tests am Ende.
  • Ihr gültiges Zertifikat erhalten Sie direkt im Anschluss per E-Mail zum Ausdrucken.
  • Nach der Belehrung können Sie sich zusätzliche und weiterführende Informationen downloaden und ausdrucken.

Online Schulung – Infektionsschutzgesetz §43 und Lebensmittelhygiene

3 einfache Schritte zu Ihrem Zertifikat

Schritt 1: Sie melden sich an und zahlen die Gebühr.

Schritt 2: Sie sehen sich unser Kombi-Video für Schulung 1 und 2 an und sind up-to-date.

Schritt 3: Sie füllen das Formular aus und erhalten das gültige Zertifikat für die Teilnahme an der Belehrung per E-Mail. Sie oder Ihr Arbeitgeber*in drucken es einfach aus!

Häufige Fragen – Online Folgebelehrung des Infektionsschutzgesetz §43

Eine Belehrung ist verpflichtend für jede Person, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt oder diese in den Verkehr bringt. Sie muss alle zwei Jahre als Auffrischung durchgeführt werden.

Das heißt konkret:
Schulen müssen sich alle Personen des Service-, Koch- und Spülpersonals in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Cafés, (Schnell)-Restaurant, Pizzerien oder Eisdielen. Auch für Mitarbeiter*innen in Bäckereien oder Einzelhandels-Geschäften ist die Belehrung verpflichtend. Gleiches gilt für beschäftigte Personen in Gemeinschaftsverpflegungen wie etwa Kantinen, Kitas oder Senior*innenheimen sowie Erzieher*innen und Ausgabekräfte in Kitas oder Schulen.

Sind Sie Arbeitgeber*in? Dann verpflichtet Sie das IfSG, die Belehrung durchzuführen oder zu organisieren. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter*innen auf unser Angebot hin. Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Hygiene.
Sind Sie Mitarbeiter*in oder Job-Interessent*in? Bilden Sie sich fort, nutzen Sie Ihren Vorteil am Arbeitsmarkt.
Sie sprechen wenig Deutsch?

  • English, Românesc, русский, Polski, عربى? Kein Problem, die Folgebelehrung ist mit Untertiteln in 30 verschiedenen Sprachen versehen.
    Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.

Die Erstbelehrung erfolgt ausschließlich beim Gesundheitsamt. Das Dokument, das Sie dort erhalten, nennt sich „Belehrungsbescheinigung“. Bis 2001 hieß das Dokument „Gesundheitszeugnis“ und wird bis heute umgangssprachlich oft noch so genannt.

Unsere Online-Schulung ist die „Folgebelehrung“. Sie dient als „Auffrischung“ und vermittelt inhaltlich das selbe wie die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Die Schulung kann  überall und jederzeit durchgeführt werden – bei dem*der Arbeitgeber*in oder auch bei Ihnen zu Hause.

Für Arbeitgeber*innen wie für Mitarbeiter*innen gilt: Sie dürfen nur dann gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, wenn Sie eine Bescheinigung nach §42 Infektionsschutzgesetz erhalten haben oder im Besitz eines Gesundheitszeugnisses gemäß §18 Bundesseuchengesetz sind.
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes darf nicht älter als drei Monate sein, wenn die betreffende Person die Tätigkeit erstmals aufnimmt.
Ihre Mitarbeiter*innen benötigen nach Beginn ihrer Tätigkeit alle zwei Jahre eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 sowie jährlich nach der Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die Teilnahme muss dokumentiert werden.
Halten Sie Ihre eigene Bescheinigung, die Bescheinigungen Ihrer Mitarbeiter*innen und die Dokumentation der letzten Belehrungen stets am Arbeitsplatz verfügbar. Die Behörden müssen die Bescheinigungen jederzeit einsehen können. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten (z.B. Event-Catering, Foodtruck, mobile Gastronomie) genügt die Vorlage einer beglaubigten Kopie.

Kontaktieren Sie mich: Bärbel Oltmann, +49 (0)170 530 89 60, kontakt@hygiene-alles-klar.de

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Laden Sie sich gerne kostenlos unser Infomaterial herunter

Neben der Folgeblehrung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes §43 und der Lebensmittelhygiene bieten wir noch weitere Schulungen rund um Hygiene an

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartnerin und Expertin Rund um Hygiene

Bärbel Oltmann

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