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Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Information über allergene Zutaten in Lebensmitteln. Ziel ist es, Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) müssen die 14 wichtigsten kennzeichnungspflichtigen Allergene klar, deutlich und gut sichtbar angegeben werden – sowohl bei verpackten Lebensmitteln als auch bei offener Ware (z.B. im Imbiss, in der Schulmensa, Kantine, Kita oder Pflegeküche).

Wo ist die Allergenkennzeichnung Pflicht?

  • In der Gastronomie (z.B. Restaurants, Imbiss, Catering)
  • In Einrichtungen mit Speisenversorgung (z.B. Kita, Schule, Heim)
  • In Lebensmitteleinzelhandel & Bäckereien
  • Bei Online- und Fernverkauf

Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

Wie muss gekennzeichnet werden?

  • Schriftlich (z.B. durch Aushänge, Speisepläne, Begleitzettel oder digitale Info)
  • Gut lesbar und deutlich erkennbar
  • Beispielhafte Formulierungen:
    „enthält: Milch, Ei, Sellerie“
    Allergene fett, kursiv oder GROSSSCHRIFT setzen

Eine mündliche Auskunft reicht nicht aus, es sei denn, es gibt schriftliche Unterlagen, die jederzeit einsehbar sind – und das Personal ist geschult und auskunftsfähig.

Was passiert bei Verstößen?

Fehlende oder falsche Allergenkennzeichnung kann zu:

  • Bußgeldern,
  • Abmahnungen,
  • Haftungsrisiken und
  • Verlust des Vertrauens bei Gästen führen.

Tipp: Erstellen Sie eine standardisierte Allergentabelle für alle Speisen und Produkte – diese kann z.B. regelmäßig mit dem Speiseplan ausgegeben werden. Achten Sie dabei auch auf Kreuzkontaminationen in der Küche und Lagerung.

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