Online Hygieneschulung

schnell und einfach online absolvieren

Hygiene hat nicht erst seit Corona oberste Priorität. Schon lange gelten in Deutschland strengste Regeln und gesetzliche Vorgaben gerade zur Lebensmittelhygiene. Und dies insbesondere in der Gastronomie, im Lebensmittel-Einzelhandel, in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas sowie im Bereich der Kranken- und Senior*innen-Pflege.

Die Pandemie hat die Öffentlichkeit allerdings mehr denn je für Themen wie auch Lebensmittelhygiene sensibilisiert. Auch in Zukunft wird eine gute Hygienepraxis zu den Standard-Anforderungen für Mitarbeiter*innen in entsprechenden Betrieben bleiben. Hygieneschulungen und Zertifikate sind nicht nur verpflichtend, sie schaffen Sicherheit und Vertrauen. Bei uns können Sie eine Vielzahl von diversen Hygieneschulungen bequem online absolvieren – ohne Präsenz-Unterricht, Arbeitszeit-Einbußen und Fahrtkosten.

An diesen Hygieneschulungen können Sie online teilnehmen

Hygiene-alles-klar bietet spezielle Hygieneschulungen für alle wichtigen Berufsgruppen an, die u.a. gewerblich mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder mit empfindlichen Personengruppen arbeiten und Kontakt mit ihnen haben. Unsere Online-Kurse:

  • Schulung 1: Infektionsschutzgesetz §§42/43 (Folgebelehrung)
  • Schulung 2: Lebensmittelhygieneschulung (VO (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004) – speziell für Ihre Berufsgruppe
  • Schulung 3: Infektionsschutzgesetz §34 Kita, Schulen, etc.
  • Schulung 4: Hygieneschulung Alten- und Pflegeheim gemäß § 35 IfSG
  • Schulung 5: Hygieneschulung “Pflege im häuslichen Umfeld” & Alltagsbegleiter*in
  • Schulung 6: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – umfassend für alle Berufsgruppen
  • Schulung 6a: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – für die Fleischbranche
  • Schulung 6b: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – für Bäckereien und Konditoreien
  • Schulung 6c: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – für Gastronomie, Catering und mehr
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Schulung 1:
Folgebelehrung nach §§ 42/43 IfSG

Als Person, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt oder diese in den Verkehr bringt, benötigen Sie zweierlei:

  • die einmalig erteilte Belehrungsbescheinigung vom Gesundheitsamt, umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.
  • die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §§42/43. Sie muss alle zwei Jahre als Auffrischung erfolgen.

Die Belehrungsbescheinigung erhalten Sie nur beim Gesundheitsamt. Unsere Online-Schulung 1 ist die Folgebelehrung. Kombinieren Sie diese einfach mit unserer Online-Schulung 2, der Lebensmittelhygieneschulung Gastronomie zu „zwei in einem“!

Übrigens: Auch Personen, die in der Spülküche arbeiten, benötigen diese Folgebelehrung.

Schulung 2:
Lebensmittelhygieneschulung – speziell für Ihre Berufsgruppe

Diese Lebensmittelhygiene-Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ist Ihre jährliche Auffrischung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Bei uns bekommen Sie das benötigte Wissen speziell auf Ihre Branche zugeschnitten.

Nutzen Sie dieses Schulungs-Angebot, wenn Sie Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder diese in den Verkehr bringen.

Schulung 3:
Belehrung nach § 34 Infektionsschutzgesetz für Kita, Schulen, Heime und Ferienlager

Auch Schulung Nummer drei ist eine sogenannte Belehrung, und zwar nach dem Infektionsschutzgesetz §34 für Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Diese muss spätestens alle zwei Jahre als Auffrischung absolviert werden. „Online“ ist der einfachste Weg dazu!

Nehmen Sie an dieser Online-Schulung teil, wenn Sie in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der Sie überwiegend minderjährige Personen betreuen – seien es Kindertagesstätten und Horte, allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit geschlossenen Schul- bzw. Klassenverbänden, Heime und Ferienlager.

Hygieneschulung - alles rund um Hygiene erfahren

Schulung 4:
Schulung für Pflegekräfte in der Altenpflege

Diese Schulung ist speziell für Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Senioren-Betreuung konzipiert worden. Gerade die Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen benötigen aufgrund ihres hohen Alters und ihrer schwächeren Immunsysteme besondere Aufmerksamkeit. Krankheitskeime sind für sie besonders gefährlich, ob Bakterien in den Lebensmitteln oder Viren, die von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Rechnen Sie damit, dass Sie seit der Corona-Sensibilisierung in der Öffentlichkeit nach einem Schulungs-Zertifikat gefragt werden. Viele Arbeitgeber der Branche achten bei der Auswahl ihres Personals auf Qualifikationen, die Sie nachweisen sollten. Außerdem: Übernehmen Sie Verantwortung, eignen Sie sich das Fachwissen an!

Schulung 5:
Schulung für Alltagsbegleiter*innen und pflegende Angehörige

Sie sind zuständig für die Aus- und Weiterbildung zum/zur Alltagsbegleiter*in? Oder Sie haben Umgang mit älteren und immungeschwächten Menschen und möchten im Hygienebereich auf Nummer sicher gehen? Dann ist das Fachwissen aus diesem Online-Kurs ein nützlicher Begleiter für Sie. Und mehr noch: ein Türöffner.

Aufgrund des Pflegenotstands stellen Pflegedienste und -einrichtungen immer mehr Quereinsteiger ein. Außerdem suchen Pflegedienste, die Franchise-Netzwerke aufbauen, nach fachkompetenten Lizenz-Partner*innen. Die Schulungen Nummer 4 und 5, vermitteln Ihnen wichtiges Basiswissen. Sie finden sie exklusiv nur hier!

Schulung 6:
Erstschulung Lebensmittelhygiene nach LMHV § 4

Die Erstschulung ist Pflicht für alle Personen, die leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und keine gastronomische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in dem Bereich haben. Darunter fallen Fleisch- oder Fischverarbeitende Betriebe, Bäckereien und Konditoreien, Eisdielen, Gastronomie (Restaurants, Imbisse, Gaststätten), aber auch Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Altenheime, Schulen und Kindergärten.

Wählen Sie Ihre LMHV § 4 – Onlineschulung nach Branche:

Ablauf der Online Hygieneschulungen

Organisieren Sie als Arbeitgeber*in die Schulungen für Ihre Mitarbeiter*innen. Oder eignen Sie sich als Arbeitnehmer*in oder Privat-Person die Kenntnisse an. Am besten online!

Mit drei einfachen Schritten gelangen Sie zu Ihrem Zertifikat für unsere Schulungen:

  1. Sie melden sich an und zahlen die Gebühr.
  2. Sie folgen der Video-Schulung bis zum Ende.
  3. Sie erhalten Ihr Online-Zertifikat per E-Mail zum Ausdrucken und können sich weitere hilfreiche Materialien mit wichtigen Informationen downloaden.

Legen Sie das Zertifikat Arbeitgebern und Behörden auf Verlangen vor.

Genießen Sie die Vorzüge einer Online Hygieneschulung

Schulen Sie sich jederzeit, an jedem Ort und mit jedem Endgerät. Ohne Aufwand, Arbeitszeit-Einbußen oder Fahrtkosten für Sie oder Ihre*n Arbeitgeber*in.

Schauen Sie sich die Hygieneschulungen immer wieder an und stoppen Sie das Video, um sich in Ruhe Infos aufzuschreiben.
Die Schulungen sind speziell für die Praxis in Gastronomie, KiTa, Pflegeheime etc. entwickelt worden.

Langweilige Power Point-Präsentationen? Nein danke! Unsere Videos zeigen spannende Praxisbeispiele. Die Hygieneinspektorin Bärbel Oltmann konzipiert die Videos mit jahrelanger Erfahrung und umfassenden Wissen zu den Themen.
Es gibt keine Tests oder Prüfungen. Sie erhalten das gültige Zertifikat automatisch per E-Mail. Es wird als Schulungsnachweis von der amtlichen Überwachung anerkannt.

Die Folgebelehrungen nach Paragraphen 42/43 IfSG in Kombination mit der Personalhygieneschulung nach EU Recht, Schulung 1 und 2, können Sie mit folgenden Untertiteln erhalten: Englisch, Rumänisch. Russisch, Polnisch und Arabisch. Die Schulungen für den Atenpflegebereich, Schulung 4 und 5, stehen mit Russischen und Polnischen Untertitel zur Verfügung.

Voraussetzungen zur Teilnahme der Hygieneschulung

Technische Voraussetzungen:

  • PC, Smartphone, Tablet
  • Internetanschluss, Browser, E-Mail-Account
  • Lautsprecher oder Kopfhörer

Für die Folgebelehrung nach Paragraph 42/43 IfSG benötigen sie im Vorfeld die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Unsere Online-Kurse und ihre Zertifikate sind die verpflichtenden Folgebelehrungen bzw. zusätzlichen Schulungen.

Bärbel Oltmann im Video das auf einem Laptop abgespielt wird.

Hygieneschulung online – FAQ

Gesundheitszeugnis ist nur noch ein umgangssprachlicher Begriff. Das frühere Zeugnis wurde durch die gesetzlich vorgegebene Belehrungsbescheinigung nach der Unterweisung nach §43 IfSG ersetzt. Dieser „Schein“ ist Pflicht – und nur beim Gesundheitsamt erhältlich!

Ihr*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, einen Nachweis an allen Orten aufzubewahren, an denen Sie arbeiten. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn eine Kopie vorliegt. Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie bei der Lebensmittelaufsicht Ihres Landkreises nach. Das Original sollten Sie behalten, zum Beispiel für den Fall, dass Sie die Firma wechseln.

Ja. Nach der Erstbelehrung erhalten Sie die Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Für die Folgeschulungen erhalten Sie unsere Schulungszertifikate online.

In unserem Merkblatt haben wir Ihnen zusammengestellt, welche Personalschulungen und Belehrungen (für den Lebensmittelbereich) gefordert werden. Als Arbeitgeber*in sind Sie sowohl für die Einhaltung dieser Anforderungen als auch für die Kostenübernahme der Schulungen verantwortlich.

Direkt nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist haben Sie Zugang zum Schulungsvideo. Danach können Sie das Formular mit den wichtigen Daten für das Zertifikat ausfüllen und erhalten in kurzer Zeit das gültige Zertifikat per Mail.

Die Schulungen nach §§42/43 IfSG werden mit Untertiteln in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Englisch, Rumänisch, Polnisch, Russisch und Arabisch.

Die Altenpflegeschulungen werden mit russischen und polnischen Untertiteln angeboten.

Nachdem Sie eine Schulung gekauft haben, steht Ihnen der Schulungsfilm für 30 Tage unter „Mein Konto zur Verfügung.

Gehen Sie auf „Mein Konto“ und klicken Sie auf „Dashboard“. Hier finden Sie den Schulungsfilm, den Sie gekauft haben.

Nach dem Anschauen des Films bestätigen Sie dies unter dem Video und erhalten somit automatisch das Zertifikat per Mail zugeschickt.

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