Schulung 3 – Belehrung nach §34 IfSG (Kitas, Krippen, Heime & Ferienlager)
Schnell. Einfach. Gesetzlich sicher.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht mit der bundesweit anerkannten Belehrung nach §34 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat als PDF – ganz bequem per Mail.
Sie können die Schulung allein oder gemeinsam im Team absolvieren.
Auf dem Smartphone, Tablet oder Computer. Zeitlich völlig flexibel
Auch zeitversetztes Lernen ist möglich. Nach der Buchung bleibt die Schulung 30 Tage lang freigeschaltet und kann beliebig oft unterbrochen oder wiederholt werden.
Tipp: Im Service-Bereich unter Downloads finden Sie viele hilfreiche Merkblätter und Dokumentationsvorlagen – passend zu Ihrer Schulung.
Auf einen Blick
- Dauer: 80 Minuten
- Zertifikat: Sofort nach Abschluss verfügbar
- Wissensabfrage: freiwillig
- Gültig: 2 Jahre
- Sprachen: Untertitel in 32 Sprachen
- Downloads: Hilfreiche Merkblätter & Dokumentationsvorlagen
Hinweis:
Die Infektionsschutz-Schulung nach § 34 IfSG ersetzt nicht die Erst- und Folgebelehrung nach §§ 42/43 IfSG.
Beide Paragrafen decken unterschiedliche gesetzliche Bereiche ab.
Wenn Sie zusätzlich mit Lebensmitteln arbeiten, z. B. Frühstück richten, Speisen ausgeben oder Geschirr reinigen, benötigen Sie außerdem die Erstbelehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitsamt) und die Folgebelehrung nach §§ 42/43 IfSG (Schulung 1).
Unsere Schulungen sind bundesweit anerkannt und decken unterschiedliche gesetzliche Bereiche ab.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Diese Schulung richtet sich an alle Personen, die in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 IfSG tätig sind und in denen überwiegend Kinder betreut werden.
Dazu gehören:
- Kindertageseinrichtungen
- Krippen
- Schulen
- Heimen oder
- Ferienlagern
Dazu gehören auch alle Beschäftigten, die im Sekretariat arbeiten, in der Küche, Reinigung, Hauswirtschaft oder Hausmeistertätigkeit. Also Personen, die innerhalb der Einrichtung Kontakt zu Kindern haben können.
Hinweis:
Die Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Danach ist eine Auffrischung mindestens alle zwei Jahre erforderlich.
Was erwartet Sie?
In dieser Schulung erfahren Sie praxisnah und verständlich,
- wie Infektionsketten entstehen und wie Sie diese wirksam unterbrechen,
- wie Sie sich und andere bei Ausbrüchen schützen,
- welche Meldepflichten Sie bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit haben,
- welche Tätigkeitsverbote gelten,
- wie Sie mit typischen Krankheiten wie Masern, Mumps, Windpocken, Durchfall, Hepatitis A, Krätze oder Scharlach umgehen,
- wann und wie Eltern oder das Gesundheitsamt informiert werden müssen,
- welche Verantwortung die Einrichtungsleitung trägt
- und welche Anforderungen an Dokumentation und Hygieneorganisation bestehen.
Alle Inhalte sind praxisnah, leicht verständlich, anschaulich und ermöglichen das Gelernte direkt anzuwenden.
Ideal für den Arbeitsalltag in Gemeinschaftseinrichtungen die überwiegend Minderjährige betreuen.
Schulungen mit Untertiteln in 32 Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch (vereinfacht), Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch
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