Schulung 1: Folgebelehrung nach §§42/43 IfSG

25 Minuten
inkl. Zertifikat
32 Sprachen
Anzahl Teilnehmer Preis pro Teilnehmer/Zertifikat
1-424,95  inkl. MwSt.
5-9 23,70  inkl. MwSt.
10-24 22,46  inkl. MwSt.
25-49 21,21  inkl. MwSt.
50-99 19,96  inkl. MwSt.
100+ 18,71  inkl. MwSt.

Anzahl Teilnehmer / Zertifikate auswählen:

Schulung 1 – Folgebelehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Schnell. Einfach. Gesetzlich sicher.

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht mit der bundesweit anerkannten Folgebelehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat als PDF – ganz bequem per Mail.

Sie können die Schulung allein oder gemeinsam im Team absolvieren – auf dem Smartphone, Tablet oder Computer.
Zeitlich völlig flexibel. Auch zeitversetztes Lernen ist möglich.
Nach der Buchung bleibt die Schulung 30 Tage lang freigeschaltet und kann beliebig oft unterbrochen oder wiederholt werden.

Tipp: Im Service-Bereich unter Downloads finden Sie viele hilfreiche Merkblätter und Dokumentationsvorlagen – passend zu Ihrer Schulung.

Auf einen Blick

Hinweis

Die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz/Gesundheitszeugnis darf ausschließlich vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt werden.

Die hier angebotene Online-Schulung ist die gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung, die alle zwei Jahre als Auffrischung erforderlich ist.

Die Inhalte entsprechen denen der Erstbelehrung. Sie dienen der Wiederholung, da Wissen im Alltag leicht in Vergessenheit geraten kann.

Unsere Folgebelehrung ist bundesweit anerkannt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen.

Für wen ist die Schulung geeignet?

Diese Schulung richtet sich an alle Personen, die bereits eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt erhalten haben und im beruflichen Alltag mit leicht verderblichen Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen, z. B.:

  • Mitarbeitende in Küchen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie und Lebensmittelverkauf
  • Spül- und Reinigungskräfte
  • Personen, die mit Geschirr, Kochgeschirr oder Küchenutensilien arbeiten

Wichtig:
Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung, die alle zwei Jahre erneuert werden muss.
Die Inhalte sind identisch zur Erstbelehrung – es ist keine aufbauende Schulung, sondern eine Wiederholung, da Wissen im Alltag leicht verloren geht.

Was erwartet Sie?

Diese Schulung vermittelt alle gesetzlich geforderten Inhalte des Infektionsschutzgesetzes, u. a.:

  • Tätigkeitsverbote bei bestimmten Infektionskrankheiten
  • Meldepflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
  • Verhalten bei Krankheitssymptomen
  • Schutzmaßnahmen für Gäste, Kinder, Bewohner und Kunden

Alle Inhalte sind praxisnah, leicht verständlich und direkt auf den Berufsalltag übertragbar.

Schulungen mit Untertiteln in 32 Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch (vereinfacht), Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch

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