Gesundheitszeugnis online
mehrsprachige Schulungen
Gesundheitszeugnis online – Pflichtschulungen einfach und schnell absolvieren
Ob Bäckerei, Restaurant, Lebensmittelbetrieb oder Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten und Altenheim) – höchste Hygienestandards garantieren nicht nur die Gesundheit Ihrer Kunden/zu Betreuenden, sondern auch Ihres Personals.
Die eigenen Mitarbeiter*innen bezüglich des Themas Hygiene zu schulen, dient aber auch Ihrer Betriebssicherheit und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und wird mit einem entsprechenden Zertifikat dokumentiert.
Unser Schulungsangebot
- Schulung 1: Infektionsschutzgesetz §§42/43 (Folgebelehrung)
- Schulungen 2a, 2b, 2c: Hygieneschulung nach EU-Recht (VO (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004)
- Schulung 2a: Hygieneschulung speziell für Mitarbeiter*innen in Metzgereien und der Fleischbranche
- Schulung 2b: Hygieneschulung speziell für Mitarbeiter*innen in Bäckereien und Konditoreien
- Schulung 2c: Hygieneschulung speziell für Mitarbeiter*innen in Gastronomie, Kita, Altenheim, Eisdielen, Café, Supermärkten, Foodtruck usw.
- Schulung 3: Infektionsschutzgesetz § 34 KiTa, Schulen, etc.
- Schulung 4: Infektionsschutzgesetz § 35 Alten- und Pflegeheim
- Schulung 5: Hygieneschulung „Pflege im häuslichen Umfeld“ & Alltagsbegleiter*in
- Schulung 6: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – umfassend für alle Berufsgruppen – HACCP
- Schulung 6a: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – für die Fleischbranche
- Schulung 6b: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – für Bäckereien und Konditoreien
- Schulung 6c: Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV – für Restaurants, Eisdielen, Catering, Food Trucks, Kindergärten, Altenheime und mehr
Ihre Vorteile
- Jederzeit von überall auf jedem Endgerät abrufbar
- Spannende und lehrreiche Praxisbeispiele
- Keine Sprachbarrieren: Schulungsvideos werden mit Untertiteln in diversen Sprachen angeboten
- Schnell und digital gültiges Zertifikat erhalten
- Zertifikat als Qualifikationsnachweis für ihren neuen oder bestehenden Arbeitsplatz nutzen
„Der einzige nützliche Teil der Arzneikunst ist die Hygiene.
Die Hygiene ist allerdings weniger eine Wissenschaft als eine Tugend.“
Jean-Jacques Rousseau
Gesundheitszeugnis online erhalten bei hygiene-alles-klar.de
Gesundheitszeugnis
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Dokument was heute oft noch als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnet wird, wurde 2001 durch die sogenannte „Belehrungsbescheinigung“ abgelöst.
Um beispielsweise einer Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelbranche aufzunehmen, muss vor erstmaliger Aufnahme eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Erstbelehrung) vorgelegt werden. Diese Bescheinigung darf nicht älter sein als 3 Monate. Während die Belehrung früher jährlich wiederholt werden musste, ist dies mittlerweile nur noch alle zwei Jahre der Fall. Für die Organisation und Durchführung ist der/die Arbeitgeber/in verantwortlich. Diese „Folgebelehrung“ können Sie und Ihr Team gerne bei mir Online absolvieren. Einfach und unkompliziert.
Sollten Ihre Mitarbeiter*innen noch vereinzelt über Gesundheitszeugnisse verfügen, die bis 2001 ausgestellt wurden, sind diese zwar noch gültig – dennoch ist auch hier eine Folgebelehrung alle 2 Jahre notwendig.
Mit meinem langjährigen Fachwissen und meiner Expertise als Gesundheitsinspektorin nehme ich Ihnen diese Verpflichtung ab und sorge dafür, dass Ihre Mitarbeiter*innen keine Präsenzschulungen auf sich nehmen müssen, sondern Ihr Hygienezertifikat bequem von Zuhause aus erhalten können. Dies spart nicht nur Zeit, sondern nimmt Ihnen gleichzeitig diese Organisationsarbeit ab. Selbstverständlich sind die Schulbescheinigungen nach absolvierter Online-Schulung gleich nach Absendung der Kontaktinformationen in Form eines Formulares verfügbar!
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Voraussetzungen für eine
Folgebelehrung
Folgebelehrung
Um eine Folgebelehrung zu erhalten, muss zuerst eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt erfolgt sein. Alle 2 Jahre haben Sie die Verpflichtung zur Folgebelehrung.
Infektionsschutzgesetz §43
Eine Folgebelehrung des IfSG §43 ist verpflichtend für jede Person, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt. Sie muss alle zwei Jahre als Auffrischung durchgeführt werden.
Lebensmittelhygieneschulung nach EU-Recht Nr. 852/2004
- für Mitarbeiter*innen in Metzgereien und der Fleischbranche
- für Mitarbeiter*innen in Bäckereien und Konditoreien
- für Mitarbeiter*innen in Restaurants, Eisdielen, Food Trucks, Catering und mehr
Die Hygieneschulung müssen Sie jährlich auffrischen. Bei uns bekommen Sie diese wichtige Schulung speziell auf Ihre Branche zugeschnitten. Wissen auf den Punkt!
Infektionsschutzgesetz §34 KiTa, Schulen, etc.
In unserer Online-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz §34 KiTa, Schulen, Heime, etc. dreht sich alles um die Rechte und Pflichten für Betreuer*innen und Betreute sowie deren Eltern oder Sorgeberechtigten. Zusätzliches Bonusmaterial zur Hand-Fuß-Mund Krankheit, zum Norovirus, zu Kopfläusen und zur Krätze.
Hygieneschulung für Pflegefachkräfte
Lassen Sie sich in die wichtigsten Hygiene-Regeln einführen. Sehen Sie, welche Schutzkleidung Sie benötigen, wie Sie mit den unterschiedlichen Regeln umzugehen haben und welches Verhalten bei bestimmten Krankheiten und Ausbrüchen angebracht ist.
Hygieneschulung Alltagsbegleiter/in und für die Pflege Angehöriger
In der Pflege sind Alltagsbegleiter*innen mehr denn je gefordert und es gibt immer mehr Privatpersonen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause betreuen. Genau für diese Personen ist diese Hygieneschulung konzipiert worden.
Lebensmittelhygieneschulung nach LMHV § 4
Diese Erstschulung ist Pflicht für alle Personen, die leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und keine gastronomische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in dem Bereich haben. Lebensmittelhygiene ist wichtig, weil es um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Gäste und Kund*innen geht.
Übersicht Schulungsangebote
Ihr Personal qualifiziert zu schulen, muss kein Kraftakt sein! Lassen Sie Ihre Mitarbeiter*innen die nötigen Schulungen zum Beispiel einfach bequem von Zuhause durchführen und kommen Sie so Ihren Belehrungs-/Schulungspflichten mit Leichtigkeit und professionell nach:
Wie bereits oben ausführlich beschrieben erwartet Sie hier die praxisbezogene alle 2 Jahre geforderte Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz in Kombination mit der Hygieneschulung für den gastronomischen Bereich. Das heißt, die Schulung 2 (VO EG Nr. 852/2004 vom 29. April 2004) ist in der Schulung 1 (Folgebelehrung) mit inbegriffen.
Die Schulung 1 sowie 2 werden mit Untertiteln in 30 Sprachen angeboten:
– Arabisch
– Bulgarisch
– Chinesisch (vereinfacht)
– Dänisch
– Deutsch
– Englisch
– Estnisch
– Finnisch
– Französisch
– Griechisch
– Indonesisch
– Italienisch
– Japanisch
– Koreanisch
– Lettisch
– Litauisch
– Niederländisch
– Norwegisch
– Polnisch
– Portugiesisch
– Rumänisch
– Russisch
– Schwedisch
– Slowakisch
– Slowenisch
– Spanisch
– Tschechisch
– Türkisch
– Ukrainisch
– Ungarisch
Hier erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Lebensmittelhygieneschulung entsprechend Ihres Tätigkeitsfeldes. Die Hygieneschulung müssen Sie jährlich auffrischen.
Das bedeutet: Informationen genau auf Ihre Branche abgestimmt, keine überflüssigen Schulungsinhalte und die wichtige Folgebelehrung bekommen Sie auch mit dazu!
Wählen Sie einfach Ihre Branche:
- für Mitarbeiter*innen in Metzgereien und der Fleischbranche
- für Mitarbeiter*innen in Bäckereien und Konditoreien
- für Mitarbeiter*innen in Gastronomie, Catering und mehr
Die Hygieneschulung wird mit Untertiteln in 30 Sprachen angeboten.
Das Infektionsschutzgesetz hat zum Leitsatz „Prävention durch Information und Aufklärung“ und setzt insgesamt sehr stark auf Eigenverantwortung sowie Mitwirkung und Zusammenarbeit der Beteiligten.
Dies spiegelt sich sehr in den Forderungen der §§ 34/35 IfSG wieder. Hier geht es um die gesundheitlichen Anforderungen, Mitwirkungspflichten und Verbote für Eltern/Sorgeberechtige sowie der Mitarbeiter*innen in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, Schulen, Heime, Ferienlager). Im Abstand von 2 Jahren hat der Arbeitgeber/Dienstherr die Pflicht alle Personen, die eine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Ausicht -oder sonstige regelmäßige Tätigkeit ausüben oder Kontakt mit den dort Betreuten haben, entsprechend zu belehren und dies zu dokumentieren.
Neben der erforderlichen praxisorientierten Schulung erhalten Sie zusätzlich wertvolle Informationen im Umgang mit der Hand-Fuß-Mundkrankheit, dem Norovirus, von Kopfläusen und der Krätze/Skabies.
Bei dieser Schulung geht es speziell um eine Auffrischung des Basiswissens und der Weiterbildung für Fachkräfte in Alten- und Pflegeheimen.
Die Hygieneschulung für Mitarbeiter*innen im Alten-und Pflegebereich wird mit Untertiteln in folgenden Sprachen angeboten:
– Russisch
– Polnisch
Diese Hygieneschulung ist für Personen, die als Alltagsbegleiter*innen tätig sind oder Angehörige die Ihre Lieben im häuslichen Umfeld pflegen und mit dieser Schulung im Bereich Hygiene auf Nummer Sicher gehen wollen.
Die Hygieneschulung Alltagsbegleiter*in & Pflege im häuslichen Umfeld wird mit Untertiteln in folgenden Sprachen angeboten:
– Russisch
– Polnisch
Wer mit leichtverderblichen Lebensmitteln zu tun hat, braucht diese Erstschulung nach LMHV § 4.
Leichtverderbliche Lebensmittel sind:
– Milch, Milcherzeugnisse, Eiprodukte
– Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte
– Baby- und Kleinkindnahrung
– Speiseeis, Backwaren (mit nicht durchgebackender Füllung)
– Salate ( Fein,- Rohkost oder Kartoffelsalate)
– Sprossen, Keimlinge und Samen zum Rohverzehr
Wählen Sie Ihre Schulung nach Branche:
- Erstschulung nach § 4 für alle Berufsgruppen – für Chefs, Inhaber*innen und alle, die den vollen Durchblick brauchen (Dauer: 147 Minuten) für 98,- € (zzgl. MwSt.) pro Person
- Erstschulung nach § 4 speziell für Mitarbeiter*innen der Fleischbranche (Dauer: 116 Minuten) für 79,- € (zzgl. MwSt.) pro Person
- Erstschulung nach § 4 speziell für Mitarbeiter*innen in Bäckereien und Konditoreien (Dauer: 116 Minuten) für 79,- € (zzgl. MwSt.) pro Person
- Erstschulung nach § 4 speziell für Mitarbeiter*innen in Gastronomie, Catering, Supermärkten und mehr (Dauer: 141 Minuten) für 79,- € (zzgl. MwSt.) pro Person
Die Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung bieten wir in allen Ausführungen online mit Untertiteln in 30 Sprachen an:
– Arabisch
– Bulgarisch
– Chinesisch (vereinfacht)
– Dänisch
– Deutsch
– Englisch
– Estnisch
– Finnisch
– Französisch
– Griechisch
– Indonesisch
– Italienisch
– Japanisch
– Koreanisch
– Lettisch
– Litauisch
– Niederländisch
– Norwegisch
– Polnisch
– Portugiesisch
– Rumänisch
– Russisch
– Schwedisch
– Slowakisch
– Slowenisch
– Spanisch
– Tschechisch
– Türkisch
– Ukrainisch
– Ungarisch
Unser Hygiene Blog: Aktuelle Artikel rund um das Thema Hygiene
Gesundheitszeugnis online – FAQ
Zur Begriffsklärung: Bis zum Jahr 2001 wurde das Gesundheitszeugnis nach § 18 Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) von den Gesundheitsämtern ausgestellt, umgangssprachlich jedoch auch häufig als Gesundheits- oder Hygienezeugnis bekannt.
Seit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind die Begrifflichkeiten wie folgt definiert: Die Erstbelehrung obliegt dem Gesundheitsamt. Die Belehrung, für die der/die Arbeitgeber/in verantwortlich ist, nennt man „Folgebelehrung“.
Personen, die gewerbsmäßig leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder auch direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (Töpfe, Geschirr, Besteck) in Berührung kommen, – oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergarten und Altenheim) tätig sind, benötigen ein Hygienezeugnis bzw. eine Belehrung/Folgebelehrung.
Sie sind sich immer noch unsicher? Dann nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.
Kundenstimmen
Bärbel Oltmann
Mein Name ist Bärbel Oltmann und bin Ihre Expertin und Ansprechpartnerin, wenn es rund um das Thema Hygiene geht.
Seit über 34 Jahren darf ich im Bereich Gesundheit, Hygiene und Prävention auf vielfacher Weise arbeiten.