Die „Rote Karte“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Personen vor Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich oder in Gemeinschaftseinrichtungen benötigen.
Der Ausdruck stammt ursprünglich von der Farbe des Formulars, das früher häufig in Rot oder mit rotem Deckblatt ausgegeben wurde – und ist daher bis heute im Sprachgebrauch vieler Betriebe, Küchen und Schulen erhalten geblieben.
Was ist wirklich gemeint?
Wer mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeitet – z. B. in:
- Kita & Schule (z. B. Hauswirtschaft, Küche, Essensausgabe)
- Pflegeeinrichtungen
- Lebensmittelproduktion, Gastronomie, Imbiss, Catering, Backstube
… benötigt vor Arbeitsantritt:
- eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt
- eine schriftliche Bescheinigung nach § 43 IfSG
- und eine regelmäßige Folgebelehrung alle 2 Jahre (durch den Arbeitgeber)
Tipp: Auch wenn Begriffe wie „Rote Karte“ im Arbeitsalltag üblich sind – für Schulungsunterlagen, Dokumentationen und im Kontakt mit Behörden ist es sinnvoll, den offiziellen Begriff „Bescheinigung nach § 43 IfSG“ zu verwenden.
Weitere umgangssprachliche Bezeichnungen:
- Frikadellenschein
- Hygienezeugnis
- Gesundheitszeugnis
Alle diese Begriffe meinen die gleiche Pflichtbelehrung – wichtig ist, dass sie korrekt verstanden und umgesetzt wird.