Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das der Vorbeugung, Früherkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen dient. Es regelt, wie Infektionskrankheiten in der Bevölkerung kontrolliert und eingedämmt werden sollen.
Das IfSG betrifft nicht nur medizinisches Fachpersonal, sondern auch alle, die mit Lebensmitteln arbeiten oder in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenpflegeeinrichtungen oder Heimen tätig sind.
Zentrale Inhalte des IfSG (auszugsweise):
| Paragraph | Inhalt |
|---|---|
| § 6 | Meldepflichtige Krankheiten (z. B. Masern, Salmonellen, Noroviren) |
| § 7 | Meldepflichtige Krankheitserreger |
| § 33 | Definition: Gemeinschaftseinrichtungen |
| § 34 | Maßnahmen bei Erkrankung: Tätigkeitsverbote, Meldepflicht |
| § 42 | Tätigkeitsverbote im Lebensmittelbereich (z. B. bei Durchfall, Erbrechen) |
| § 43 | Belehrungspflicht vor Tätigkeitsbeginn (Erst- und Folgebelehrung) |
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