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Gesundheitszeugnis (veraltet)

Der Begriff Gesundheitszeugnis wird heute umgangssprachlich noch häufig verwendet, ist jedoch nicht mehr aktuell und rechtlich nicht korrekt.

Früher erhielten Personen, die mit Lebensmitteln arbeiteten, ein ärztliches Gesundheitszeugnis nach einer körperlichen Untersuchung. Dieses System wurde im Jahr 2001 durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst.

Was gilt heute?

Statt eines Gesundheitszeugnisses ist heute eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelbereich oder in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen.

Die Belehrung:

  • wird nicht mehr ärztlich durchgeführt, sondern vom Gesundheitsamt oder autorisierten Stellen
  • dauert ca. 20-40 Minuten
  • wird mit einer Bescheinigung abgeschlossen, die lebenslang gültig ist (sofern innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung eine Tätigkeit aufgenommen wird).

Tipp: Vermeiden Sie in offiziellen Unterlagen, Aushängen oder Schulungsunterlagen den Begriff Gesundheitszeugnis. Verwenden Sie stattdessen Bescheinigung nach §43 IfSG oder einfach Erstbelehrung.

Weitere umgangssprachliche Begriffe:

  • Frikadellenschein
  • Rote Karte
  • Hygienezeugnis

Diese Begriffe meinen alle dasselbe – die Belehrung nach §43 IfSG – sind aber nicht rechtlich korrekt.

Verwandte Begriffe

Erstbelehrung

Folgebelehrung

Hygienezeugnis

Gesundheitsamt

Hygieneschulung