Ein Gesundheitsamt ist die örtliche Behörde für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Es ist zuständig für den Schutz, die Förderung und den Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung. Gesundheitsämter arbeiten auf kommunaler Ebene und unterstehen in Deutschland den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Aufgaben im Bereich Hygiene und Infektionsschutz:
Das Gesundheitsamt ist unter anderem verantwortlich für:
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
→ z. B. für Beschäftigte in Küchen, Kitas, Pflegeeinrichtungen - Anordnung von Tätigkeitsverboten bei bestimmten Infektionskrankheiten
- Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, Kitas, Heimen etc.
- Epidemiologische Ermittlungen bei meldepflichtigen Krankheiten
- Beratung zu Infektionsschutzmaßnahmen, Hygieneplänen und Schulungen
- Melderegister und Koordination im Falle eines Krankheitsausbruchs
Kontaktaufnahme in der Praxis:
- Belehrungstermine müssen in der Regel online oder telefonisch vereinbart werden.
- Viele Gesundheitsämter bieten mittlerweile auch digitale Belehrungsverfahren oder Online-Schulungsplattformen an.
- Im Verdachtsfall oder bei einer Häufung von Erkrankungen ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren – insbesondere durch Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG).
Tipp: Halten Sie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Gesundheitsamts sowie aktuelle Formulare und Merkblätter (z. B. zu Meldepflichten, Hygienestandards, Ausbruchsmanagement) griffbereit – idealerweise digital in Ihrem internen Hygieneordner.