Eine Hygieneschulung vermittelt grundlegendes und praxisrelevantes Wissen zu Hygienemaßnahmen, Infektionsschutz und Lebensmittelsicherheit. Ziel ist es, Mitarbeitende zu befähigen, hygienisches Verhalten sicher anzuwenden – sowohl im Umgang mit Lebensmitteln als auch im Kontakt mit Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kita, Heim, Schule, Altenpflege).
Wer benötigt eine Hygieneschulung?
Hygieneschulungen sind erforderlich für:
- Personen mit Lebensmittelkontakt
(z. B. in Küche, Spülküche, Bäckerei, Metzgerei, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung) - Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen
(z. B. Kindertagesstätten, Heime, Schulen, Altenpflege) - Alle, die reinigende, betreuende oder versorgende Tätigkeiten ausüben
Inhalte einer Hygieneschulung:
- Grundlagen der Personalhygiene
- Händehygiene und korrekte Händedesinfektion
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
- Umgang mit Lebensmitteln und Vermeidung von Kreuzkontaminationen
- Tätigkeitsverbote bei Krankheitssymptomen (§§ 42/43 IfSG)
- Temperaturführung & Kühlkette
- Grundlagen von HACCP und Eigenkontrolle
- Umgang mit Schädlingsbefall, Rückstellproben, Fremdkörpern
- Dokumentation & gesetzliche Vorgaben (z. B. LMHV, IfSG)
Gesetzliche Pflicht?
Hygieneschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben, z. B. nach:
- § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene entsprechend der Berufsbranche
Tipp:
Regelmäßige Hygieneschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben – je nach gesetzlicher Bestimmung alle ein bis zwei Jahre, bei Neueinstellungen oder bei veränderten Arbeitsabläufen.
Die Teilnahme ist schriftlich zu dokumentieren (Datum, Name, Inhalt).