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Hygieneschulung

Eine Hygieneschulung vermittelt grundlegendes und praxisrelevantes Wissen zu Hygienemaßnahmen, Infektionsschutz und Lebensmittelsicherheit. Ziel ist es, Mitarbeitende zu befähigen, hygienisches Verhalten sicher anzuwenden – sowohl im Umgang mit Lebensmitteln als auch im Kontakt mit Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kita, Heim, Schule, Altenpflege).

 

Wer benötigt eine Hygieneschulung?

Hygieneschulungen sind erforderlich für:

  • Personen mit Lebensmittelkontakt
    (z. B. in Küche, Spülküche, Bäckerei, Metzgerei, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung)
  • Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen
    (z. B. Kindertagesstätten, Heime, Schulen, Altenpflege)
  • Alle, die reinigende, betreuende oder versorgende Tätigkeiten ausüben

 

Inhalte einer Hygieneschulung:

  • Grundlagen der Personalhygiene
  • Händehygiene und korrekte Händedesinfektion
  • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Umgang mit Lebensmitteln und Vermeidung von Kreuzkontaminationen
  • Tätigkeitsverbote bei Krankheitssymptomen (§§ 42/43 IfSG)
  • Temperaturführung & Kühlkette
  • Grundlagen von HACCP und Eigenkontrolle
  • Umgang mit Schädlingsbefall, Rückstellproben, Fremdkörpern
  • Dokumentation & gesetzliche Vorgaben (z. B. LMHV, IfSG)

 

Gesetzliche Pflicht?

Hygieneschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben, z. B. nach:

  • § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene entsprechend der Berufsbranche

 

Tipp:
Regelmäßige Hygieneschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben – je nach gesetzlicher Bestimmung alle ein bis zwei Jahre, bei Neueinstellungen oder bei veränderten Arbeitsabläufen.
Die Teilnahme ist schriftlich zu dokumentieren (Datum, Name, Inhalt).