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Personalhygiene

Personalhygiene umfasst alle Maßnahmen zur Sauberkeit und Gesundheit des Personals, die dazu beitragen, Lebensmittel vor Verunreinigung zu schützen. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, ist ein möglicher Überträger von Krankheitserregern – darum ist die Einhaltung dieser Regeln Pflicht und Verantwortung zugleich.

Was gehört zur Personalhygiene?

  1. Körperhygiene
  • Tägliches Duschen, gepflegte Haare
  • Saubere, kurze, unlackierte Fingernägel
  • Kein Tragen von Schmuck oder Uhren an Händen und Unterarmen
  • Keine stark riechenden Parfüms oder Cremes
  1. Händehygiene
  • Händewaschen vor Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang, nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
  • Desinfektion der Hände nach dem Waschen in hygienekritischen Bereichen
  • Vermeidung von Kontakt mit Haaren, Gesicht, Smartphone
  1. Arbeitskleidung
  • Tragen von sauberer, heller, kochfester Kleidung
  • Wechsel bei sichtbarer Verschmutzung
  • Haarschutz (z.B. Haube oder Einweghaarnetz)
  • Abdeckung von offenen Wunden mit Pflaster + Fingerling oder Handschuh
  1. Gesundheitszustand
  • Bei Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Fieber oder eitrigen Wunden ist ein Tätigkeitsverbot verpflichtend
  • Meldepflicht beim Arbeitgeber bei Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 42, 43 IfSG)

Tipp: Sensibilisieren Sie neue Mitarbeiter*innen von Beginn an für die Bedeutung der Personalhygiene. Aushänge im Umkleidebereich, Erinnerungen im Spülbereich oder kurze Schulungseinheiten helfen, Hygienefehler zu vermeiden.

Konsequenzen bei mangelhafter Personalhygiene:

  • Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel
  • Ausbruch von Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellen, Noroviren)
  • Beanstandungen durch Kontrollbehörden
  • Image- und Vertrauensverlust bei Gästen und Kunden

 

Verwandte Begriffe

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Erstbelehrung

Folgebelehrung

Hygieneschulung

Betriebshygiene

Produkthygiene