Personalhygiene umfasst alle Maßnahmen zur Sauberkeit und Gesundheit des Personals, die dazu beitragen, Lebensmittel vor Verunreinigung zu schützen. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, ist ein möglicher Überträger von Krankheitserregern – darum ist die Einhaltung dieser Regeln Pflicht und Verantwortung zugleich.
Was gehört zur Personalhygiene?
- Körperhygiene
- Tägliches Duschen, gepflegte Haare
- Saubere, kurze, unlackierte Fingernägel
- Kein Tragen von Schmuck oder Uhren an Händen und Unterarmen
- Keine stark riechenden Parfüms oder Cremes
- Händehygiene
- Händewaschen vor Arbeitsbeginn, nach dem Toilettengang, nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
- Desinfektion der Hände nach dem Waschen in hygienekritischen Bereichen
- Vermeidung von Kontakt mit Haaren, Gesicht, Smartphone
- Arbeitskleidung
- Tragen von sauberer, heller, kochfester Kleidung
- Wechsel bei sichtbarer Verschmutzung
- Haarschutz (z. B. Haube oder Einweghaarnetz)
- Abdeckung von offenen Wunden mit Pflaster + Fingerling oder Handschuh
- Gesundheitszustand
- Bei Symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Fieber oder eitrigen Wunden ist ein Tätigkeitsverbot verpflichtend
- Meldepflicht beim Arbeitgeber bei Erkrankungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 42, 43 IfSG)
Tipp: Sensibilisieren Sie neue Mitarbeiter*innen von Beginn an für die Bedeutung der Personalhygiene. Aushänge im Umkleidebereich, Erinnerungen im Spülbereich oder kurze Schulungseinheiten helfen, Hygienefehler zu vermeiden.
Konsequenzen bei mangelhafter Personalhygiene:
- Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel
- Ausbruch von Lebensmittelinfektionen (z. B. Salmonellen, Noroviren)
- Beanstandungen durch Kontrollbehörden
- Image- und Vertrauensverlust bei Gästen und Kunden