Die Eigenkontrolle ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, sind verpflichtet, eigene betriebsinterne Verfahren zur Überwachung und Sicherung der Hygiene umzusetzen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und ist ein zentraler Bestandteil des HACCP-Konzepts.
Ziel ist es, gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher zu minimieren, gesetzliche Anforderungen einzuhalten und bei Bedarf dokumentieren zu können, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden.
Bestandteile der Eigenkontrolle:
- Hygienepläne: Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion
- Schulungsnachweise: z. B. Erstbelehrung, Folgebelehrung, Hygieneschulungen
- Reinigungs- und Desinfektionsnachweise
- Temperaturkontrollen (z. B. Kühl- und Gefrierschränke)
- Wareneingangskontrollen (MHD, Frische, Verpackung)
- Schädlingsmonitoring und -bekämpfung
- Rückverfolgbarkeit von Produkten
- Rückstellproben (z. B. bei Gemeinschaftsverpflegung)
- Dokumentation und regelmäßige Kontrolle durch verantwortliche Personen
- Tipp: Eigenkontrollen sollten regelmäßig, lückenlos und nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert werden. Verwenden Sie dabei strukturierte Vorlagen oder digitale Lösungen, um den Überblick zu behalten und bei Kontrollen optimal vorbereitet zu sein.