Ein Hygieneplan ist ein schriftlich fixiertes Dokument, das alle hygienerelevanten Maßnahmen, Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb einer Einrichtung beschreibt. Er dient der Sicherstellung eines einheitlichen, strukturierten und nachvollziehbaren Hygienestandards und ist in vielen Bereichen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen.
Wo ist ein Hygieneplan erforderlich?
Einrichtungen wie:
- Kitas und Kindertagespflegestellen
- Pflegeeinrichtungen, Alten- und Pflegeheime
- Großküchen, Gastronomiebetriebe
- ambulante Dienste
- Lebensmittelbetriebe
sind laut Infektionsschutzgesetz (§ 36 IfSG) und Lebensmittelhygiene-Verordnung dazu verpflichtet oder angehalten, einen individuell angepassten Hygieneplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Was gehört in einen Hygieneplan?
Je nach Einrichtungstyp kann ein Hygieneplan folgende Themenfelder umfassen:
- Reinigung und Desinfektion: Art, Häufigkeit, Reinigungsmittel und -geräte
- Umgang mit Lebensmitteln: Lagerung, Temperaturkontrollen, Wareneingang
- Händehygiene und persönliche Hygienevorgaben
- Infektionsschutzmaßnahmen bei Krankheitsausbrüchen
- Schädlingsvermeidung und -bekämpfung
- Entsorgung von Abfällen
- Verhalten im Tätigkeitsverbot gemäß § 42/43 IfSG
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen
- Zuständigkeiten und Kontrollintervalle
Tipp:
Halten Sie den Hygieneplan gut sichtbar und jederzeit zugänglich bereit – z. B. in einem Hygieneordner. Er sollte mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden, z. B. bei Personalwechsel, Umbaumaßnahmen oder neuen gesetzlichen Vorgaben.