Schulung 6a – Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV (HACCP) – Fleisch- und Wurstwaren
Schnell. Einfach. Gesetzlich sicher.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht mit der bundesweit anerkannten Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat als PDF – ganz bequem per Mail.
Sie können die Schulung allein oder gemeinsam im Team absolvieren – auf dem Smartphone, Tablet oder Computer.
Zeitlich völlig flexibel. Auch zeitversetztes Lernen ist möglich.
Nach der Buchung bleibt die Schulung 30 Tage lang freigeschaltet und kann beliebig oft unterbrochen oder wiederholt werden.
Tipp: Im Service-Bereich unter Downloads finden Sie viele hilfreiche Merkblätter und Dokumentationsvorlagen – passend zu Ihrer Schulung.
Auf einen Blick
- Dauer: 116 Minuten
- Zertifikat: Sofort nach Abschluss verfügbar
- Wissensabfrage: freiwillig
- Gültig: lebenslang
- Sprachen: Untertitel in 32 Sprachen
- Downloads: Hilfreiche Merkblätter & Dokumentationsvorlagen
Hinweis:
Die Basisschulung nach § 4 LMHV ersetzt nicht die Erst- oder Folgebelehrung nach §§ 42/43 IfSG.
Für die meisten Tätigkeiten im Lebensmittelbereich benötigen Sie:
- die Basisschulung nach § 4 LMHV (einmalig)
- die Erstbelehrung und alle zwei Jahre die Folgebelehrung nach §§ 42/43 IfSG (Schulung 1)
- und die jährliche Hygieneschulung nach EU-VO 852/2004 (Schulung 2a).
Die Erstbelehrung erfolgt ausschließlich beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt.
Unsere Schulungen sind bundesweit anerkannt und decken unterschiedliche gesetzliche Bereiche ab.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Diese Schulung ist laut § 4 LMHV verpflichtend für alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen – z. B. in
- Metzgereien und Fleischereien
- Schlacht- und Zerlegebetrieben
- Feinkost- und Wurstwarenverkauf
- Fleischverarbeitenden Betrieben
Wichtig:
Es handelt sich um eine Basisschulung, die nur einmalig erforderlich ist.
Zur jährlichen Auffrischung benötigen Sie zusätzlich eine kleine Hygieneschulung nach EU-VO 852/2004, die Sie bequem über unsere Schulung 2a absolvieren können.
Ausgenommen sind ausschließlich Personen, die nur verpackte Ware verkaufen, sowie Beschäftigte mit einschlägiger wissenschaftlicher oder beruflicher Ausbildung, wenn sie ihre Qualifikation bei Bedarf nachweisen können.
Was erwartet Sie?
Diese Schulung vermittelt alle gesetzlich geforderten Fachkenntnisse gemäß Anlage 1 zur LMHV:
- Hygienische Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
- HACCP: Gefahrenanalyse, Krisenmanagement, Rückverfolgbarkeit
- Anforderungen an Kühlung, Lagerung und Haltbarkeit
- Umgang mit Lebensmittelabfällen
- Reinigung, Desinfektion und Schädlingsprophylaxe
- Lebensmittelrecht und Kennzeichnungspflichten
- Personalhygiene, Schutzkleidung und Händehygiene
Alle Inhalte sind praxisnah, leicht verständlich, anschaulich und ermöglichen das Gelernte direkt anzuwenden.
Schulungen mit Untertiteln in 32 Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch (vereinfacht), Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch
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