Schulung 6d – Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV (HACCP) - Kindertagespflege im häuslichen Bereich
Schnell. Einfach. Gesetzlich sicher.
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht mit der bundesweit anerkannten Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Nach Abschluss erhalten Sie sofort Ihr Zertifikat als PDF – ganz bequem per Mail.
Sie können die Schulung allein oder gemeinsam im Team absolvieren – auf dem Smartphone, Tablet oder Computer.
Zeitlich völlig flexibel. Auch zeitversetztes Lernen ist möglich.
Nach der Buchung bleibt die Schulung 30 Tage lang freigeschaltet und kann beliebig oft unterbrochen oder wiederholt werden.
Tipp: Im Service-Bereich unter Downloads finden Sie viele hilfreiche Merkblätter und Dokumentationsvorlagen – passend zu Ihrer Schulung.
Auf einen Blick
- Dauer: 78 Minuten
- Zertifikat: Sofort nach Abschluss verfügbar
- Wissensabfrage: freiwillig
- Gültig: lebenslang
- Sprachen: Untertitel in 32 Sprachen
- Downloads: Hilfreiche Merkblätter & Dokumentationsvorlagen
Hinweis:
Die Basisschulung nach § 4 LMHV ersetzt nicht die Erst- oder Folgebelehrung nach §§ 42/43 IfSG.
Die Erstbelehrung erfolgt ausschließlich beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt.
Für Tätigkeiten mit leicht verderblichen Lebensmitteln benötigen Sie in der Regel:
- eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt
beauftragtem Arzt - die Folgebelehrung alle zwei Jahre (Schulung 1)
- und die jährliche Hygieneschulung nach EU-VO 852/2004 (Schulung 2d)
Unsere Schulungen sind bundesweit anerkannt und decken unterschiedliche gesetzliche Bereiche ab.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Diese Schulung richtet sich an Personen, die in der Kindertagespflege im häuslichen Bereich regelmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, z. B.:
- Tagesmütter und Tagesväter
- Assistenzkräfte in der Betreuung
- Personen, die Speisen zubereiten, lagern oder ausgeben
- Betreuungskräfte, die mit Geschirr, Besteck oder Küchenutensilien umgehen
Wichtig:
Es handelt sich um eine Basisschulung, die nur einmalig erforderlich ist.
Zur jährlichen Auffrischung benötigen Sie zusätzlich eine kleine Hygieneschulung nach EU-VO 852/2004, die Sie bequem über unsere Schulung 2d absolvieren können.
Landesrechtlicher Hinweis:
Ob diese Schulung verpflichtend ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Viele Bundesländer setzen Kindertagespflegestellen einem Lebensmittelbetrieb gleich, sobald regelmäßig Mahlzeiten zubereitet oder gelagert werden.
Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Jugendamt oder der Lebensmittelaufsicht, ob die Schulung in Ihrem Bundesland vorgeschrieben ist.
Was erwartet Sie?
Diese Schulung vermittelt alle gesetzlich geforderten Fachkenntnisse gemäß Anlage 1 zur LMHV – speziell zugeschnitten auf den Alltag in der Kindertagespflege. Sie lernen u. a.:
- Hygienische Zubereitung, Lagerung und Aufbewahrung von Speisen für Kleinkinder
- Anforderungen an Kühlung, Lagerung und Herstellung
- HACCP-Grundlagen: Gefahrenanalyse, Rückverfolgbarkeit, Krisenmanagement
- Umgang mit kleinen Verletzungen beim Kochen oder Schneiden
- Hygienisches Verhalten im Alltag
- Reinigung und Desinfektion von Esstischen, Hochstühlen, Spielküche, Lätzchen und Kinderbesteck
- Umgang mit Flaschen, Trinkbechern und ggf. Muttermilch
- Maßnahmen bei Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Noroviren, Rotaviren)
- Hygiene bei Ausflügen, Picknick oder gemeinsamer Zubereitung von Obst/Gemüse
- Personalhygiene, sichere Kleidung, Händehygiene und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Kindern
Alle Inhalte sind praxisnah, leicht verständlich und perfekt abgestimmt auf den Alltag in der Kindertagespflege.
Schulungen mit Untertiteln in 32 Sprachen:
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch (vereinfacht), Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Vietnamesisch
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