Ekelerregung ist ein Begriff aus dem Lebensmittelrecht und bezeichnet die Wahrnehmung eines Lebensmittels als widerlich, unappetitlich oder nicht zum Verzehr geeignet – unabhängig davon, ob eine tatsächliche Gesundheitsgefahr besteht.
Ein Lebensmittel kann also rein rechtlich als “nicht zum Verzehr geeignet” gelten, auch wenn es objektiv nicht gesundheitsschädlich ist – allein deshalb, weil es beim Verbraucher Ekel auslöst.