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Sichtkontrolle

Die Sichtkontrolle ist ein zentraler Bestandteil der Wareneingangskontrolle. Sie dient der äußeren Begutachtung der angelieferten Ware, bevor diese gelagert oder verarbeitet wird. Ziel ist es, mangelhafte oder kontaminierte Lebensmittel bereits bei der Annahme zu erkennen und abzulehnen, um Gesundheitsgefahren und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.

 

Worauf wird bei der Sichtkontrolle geachtet?

Prüfaspekt Mögliche Auffälligkeiten
Verpackung Aufgewölbte Dosen, eingerissene oder beschädigte Kartonagen
Etikettierung Fehlende oder unleserliche Angaben (z.B. MHD, Chargennummer)
Produktzustand Verfärbungen, Austritt von Flüssigkeit, sichtbarer Schimmel
Hygienischer Zustand Verschmutzungen, Nässe, Fremdkörper auf oder in der Verpackung
Transportbehälter Beschädigt, unsauber, Temperatur nicht eingehalten
Insektenbefall Kleintiere oder Larven im oder auf dem Produkt

 

Spülküche

Die Spülküche ist ein zentraler Arbeitsbereich in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen. Hier werden Geschirr, Kochgeschirr, Besteck und andere Arbeitsmittel gereinigt, getrocknet und ggf. desinfiziert.

Auch wenn in der Spülküche keine direkte Speisenzubereitung stattfindet, gelten hier strenge hygienische Anforderungen – insbesondere zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen.

 

Aufgaben in der Spülküche:

  • Maschinelles oder manuelles Spülen von Geschirr, Töpfen, GN-Behältern etc.
  • Reinigung von Schneidebrettern, Küchenwerkzeugen und Transportkisten
  • Pflege der Spültechnik (z.B. Siebe, Wasserfilter)
  • Einhaltung der Hygienestandards für Wasserhygiene und Temperatur
  • Trennung von Schmutz- und Sauberbereichen

 

Wichtiger Hinweis: Belehrungspflicht

Auch Spülküchenmitarbeiter*innen gelten als Beschäftigte im Lebensmittelbereich im Sinne des §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das bedeutet:

Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Arbeitsantritt
Folgebelehrung mindestens alle zwei Jahre – vom Arbeitgeber zu organisieren

Tipp: Weisen Sie alle neuen Spülkräfte rechtzeitig auf die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung hin. Eine Dokumentation dieser Schulungen ist bei Kontrollen vorzulegen.

 

Hygienische Anforderungen:

  • Tragen von persönlicher Schutzkleidung (z.B. Schürze, Handschuhe)
  • regelmäßige Händehygiene
  • keine Lagerung von Lebensmitteln im Spülbereich
  • kontinuierliche Reinigung und Desinfektion der Spülmaschine, Spülbecken und Oberflächen

 

🔗 Verlinkungsvorschläge:

  • PDF: Dokumentation Reinigungsplan für die Küche

PDF: Belehrungspflichten/Grauzonen
Verlinkung auf Schulung 1

Verwandte Begriffe

Belehrung nach §34 IfSG

Belehrung nach §35 IfSG

Kreuzkontamination