Die Sichtkontrolle ist ein zentraler Bestandteil der Wareneingangskontrolle. Sie dient der äußeren Begutachtung der angelieferten Ware, bevor diese gelagert oder verarbeitet wird. Ziel ist es, mangelhafte oder kontaminierte Lebensmittel bereits bei der Annahme zu erkennen und abzulehnen, um Gesundheitsgefahren und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.
Worauf wird bei der Sichtkontrolle geachtet?
| Prüfaspekt | Mögliche Auffälligkeiten |
|---|---|
| Verpackung | Aufgewölbte Dosen, eingerissene oder beschädigte Kartonagen |
| Etikettierung | Fehlende oder unleserliche Angaben (z. B. MHD, Chargennummer) |
| Produktzustand | Verfärbungen, Austritt von Flüssigkeit, sichtbarer Schimmel |
| Hygienischer Zustand | Verschmutzungen, Nässe, Fremdkörper auf oder in der Verpackung |
| Transportbehälter | Beschädigt, unsauber, Temperatur nicht eingehalten |
| Insektenbefall | Kleintiere oder Larven im oder auf dem Produkt |
Spülküche
Die Spülküche ist ein zentraler Arbeitsbereich in Küchen von Gemeinschaftseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen. Hier werden Geschirr, Kochgeschirr, Besteck und andere Arbeitsmittel gereinigt, getrocknet und ggf. desinfiziert.
Auch wenn in der Spülküche keine direkte Speisenzubereitung stattfindet, gelten hier strenge hygienische Anforderungen – insbesondere zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
Aufgaben in der Spülküche:
- Maschinelles oder manuelles Spülen von Geschirr, Töpfen, GN-Behältern etc.
- Reinigung von Schneidebrettern, Küchenwerkzeugen und Transportkisten
- Pflege der Spültechnik (z. B. Siebe, Wasserfilter)
- Einhaltung der Hygienestandards für Wasserhygiene und Temperatur
- Trennung von Schmutz- und Sauberbereichen
Wichtiger Hinweis: Belehrungspflicht
Auch Spülküchenmitarbeiter*innen gelten als Beschäftigte im Lebensmittelbereich im Sinne des § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das bedeutet:
Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Arbeitsantritt
Folgebelehrung mindestens alle zwei Jahre – vom Arbeitgeber zu organisieren
Tipp: Weisen Sie alle neuen Spülkräfte rechtzeitig auf die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung hin. Eine Dokumentation dieser Schulungen ist bei Kontrollen vorzulegen.
Hygienische Anforderungen:
- Tragen von persönlicher Schutzkleidung (z. B. Schürze, Handschuhe)
- regelmäßige Händehygiene
- keine Lagerung von Lebensmitteln im Spülbereich
- kontinuierliche Reinigung und Desinfektion der Spülmaschine, Spülbecken und Oberflächen
🔗 Verlinkungsvorschläge:
- PDF: Dokumentation Reinigungsplan für die Küche
PDF: Belehrungspflichten/Grauzonen
Verlinkung auf Schulung 1