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Wareneingangskontrolle

Die Wareneingangskontrolle ist ein zentrales Instrument der Eigenkontrolle im Lebensmittelbetrieb. Sie dient der Überprüfung aller angelieferten Waren auf Qualität, Frische, Kennzeichnung und hygienischen Zustand – direkt bei der Annahme.

Ziel ist es, ungeeignete, verdorbene oder kontaminierte Lebensmittel frühzeitig zu erkennen und die weitere Verarbeitung im Betrieb zu verhindern. Diese Kontrolle ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben (z.B. nach HACCP, LMHV und Infektionsschutzgesetz).

 

Die 6 Schritte der Wareneingangskontrolle:

  1. Sichtkontrolle
    → Verpackung intakt? Frei von Schäden, Verschmutzungen, Schimmel, Schädlingsspuren?
  2. Frischekontrolle
    → Frischer Geruch, typische Farbe und Konsistenz? Keine Hinweise auf Verderb?
  3. Temperaturkontrolle
    → Entspricht die Lagertemperatur den gesetzlichen Vorgaben?
    (z.B. Frischfleisch max. +4°C, Tiefkühlware max. –18°C)
  4. Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum
    → Ist das Produkt ausreichend lange haltbar? Datum gut lesbar?
  5. Eindruck des Transportfahrzeugs und Lieferanten
    → Sauber, gepflegt, gekühlt? Waren gemischt transportiert?
  6. Dokumentation auffälliger Waren
    → Verdorbene Ware vermerken, ggf. fotografieren, Rücksprache mit Lieferanten halten

 

Tipp: Nutzen Sie zur rechtssicheren Erfassung das Formular zur Dokumentation Wareneingang (PDF)* – damit sind Sie bei Kontrollen immer auf der sicheren Seite.

Verwandte Begriffe:

  • Sichtkontrolle
  • Frischekontrolle
  • Temperaturkontrolle
  • Rückverfolgbarkeit
  • Verbrauchsdatum
  • Lagerbedingungen
  • HACCP
  • Leichtverderbliche Lebensmittel
  • Dokumentation

Hinweis auf die 2er und 6er Schulungen (Verlinkungen)



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