Windpocken (Varizellen) sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch das Varizella-Zoster-Virus ausgelöst wird. Besonders betroffen sind Kinder im Vorschul- und Grundschulalter, aber auch Erwachsene ohne Impfschutz können sich anstecken – mit oft deutlich schwererem Verlauf.
Symptome:
- Typischer, stark juckender Hautausschlag mit kleinen roten Flecken und Bläschen
- Fieber, Müdigkeit, Gliederschmerzen
- Beginn meist im Gesicht und am Rumpf, später über den ganzen Körper
- Nach dem Abheilen: krustenartige Verfärbungen der Haut, mögliche Narbenbildung
Übertragung:
- Sehr hohe Ansteckungsgefahr – bereits 1–2 Tage vor Auftreten des Ausschlags
- Über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen)
- Auch über den Bläscheninhalt (Schmierinfektion) möglich
- Inkubationszeit: ca. 14–16 Tage
Gesetzliche Grundlage und Meldepflicht
Gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt:
- Erkrankt ein Kind oder eine betreuende Person an Windpocken, besteht ein sofortiges Tätigkeits- bzw. Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Heime).
- Die Leitung der Einrichtung ist verpflichtet, den Verdacht oder die Erkrankung dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
- Das Kind darf erst wieder betreut werden, wenn alle Bläschen verkrustet sind und kein Ansteckungsrisiko mehr besteht.
Schutz & Prävention
- Impfung empfohlen ab dem 11. Lebensmonat (zweifach) – laut STIKO
- Keine Teilnahme am Gruppenalltag bis vollständige Abheilung
- Gute Händehygiene und Desinfektion von Kontaktflächen
- Trennung Erkrankter und Gesunder in Gemeinschaftseinrichtungen
- Erhöhte Vorsicht bei Schwangeren und immungeschwächten Personen
Tipp: Halten Sie einen Windpocken-Aushang für Eltern und Mitarbeitende bereit – mit Symptomen, Meldepflicht und Verhaltensempfehlungen. Das schafft Klarheit und Vertrauen.
Verwandte Begriffe:
- Infektionsschutzgesetz
- Gemeinschaftseinrichtungen
- Tätigkeitsverbot
- Meldepflichtige Krankheiten
- Hand-Fuß-Mund-Krankheit
- Scharlach
- Norovirus
- Kopfläuse