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Hepatitis A

Hepatitis A ist eine hochansteckende Virusinfektion der Leber, die über den fäkal-oralen Weg, meist durch kontaminierte Lebensmittel oder Wasser, übertragen wird. Sie zählt zu den klassischen lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten.

Das Hepatitis-A-Virus (HAV) ist robust gegenüber Umwelteinflüssen und kann wochenlang auf Oberflächen, in Lebensmitteln oder Wasser überleben. Schon kleinste Virusmengen reichen aus, um eine Infektion auszulösen.

Symptome:

  • Müdigkeit, Fieber
  • Übelkeit, Bauchschmerzen
  • Dunkler Urin, heller Stuhl
  • Gelbfärbung der Haut und Augen (Ikterus)
  • Appetitlosigkeit

Die Erkrankung verläuft in der Regel nicht chronisch, kann aber – vor allem bei älteren Menschen – schwerwiegend sein.
Die Inkubationszeit beträgt durchschnittlich
2 bis 6 Wochen.

 

Hygienische Relevanz:

Hepatitis A spielt vor allem in folgenden Bereichen eine große Rolle:

  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Heime
  • Lebensmittelbetriebe (z. B. Gastronomie, Großküchen, Fleischverarbeitung)
  • Reiseverpflegung (Foodtrucks, Marktstände)

Besonders gefährlich wird es, wenn infizierte Personen ohne Symptome arbeiten und z. B. Speisen zubereiten – ohne ausreichende Händehygiene.

 

 Rechtlicher Hintergrund:

  • Meldepflichtig nach § 6 IfSG
  • Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG: Personen mit Hepatitis A dürfen nicht mit Lebensmitteln arbeiten oder diese in Gemeinschaftseinrichtungen zubereiten oder verteilen, solange sie infektiös sind.
  • Für Personal mit Infektionsverdacht gilt: sofortige Mitteilung an die Leitung – und ggf. ärztliche Bestätigung der Unbedenklichkeit vor Wiederaufnahme der Tätigkeit.

 

Tipp:

Achten Sie im Betrieb auf konsequente Händehygiene, vor allem nach dem Toilettengang. Eine korrekte Belehrung und Folgebelehrung nach § 43 IfSG, regelmäßige Hygieneschulungen und die Einhaltung von Tätigkeitsverboten helfen, Ausbrüche zu verhindern.

 

Download: Belehrungspflicht und Tätigkeitsverbote