Hilfeseite

Hier werden Ihre Fragen beantwortet

Wie benutze ich den Videoplayer, um Schulungen abzuschließen?

Vimeo

Wir binden unsere Videos über die Plattform Vimeo ein. Beim Abspielen des Videos findet eine Datenübertragung in die USA statt. Mit Anklicken des Buttons "Jetzt video ansehen" willigen Sie in eine entsprechende Datenübertragung in die USA und somit in ein datenschutzrechtlich "unsicheres Drittland" ausdrücklich ein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass derzeit eine Übermittlung ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne Garantien erfolgt, was mit entsprechenden Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden) einhergeht. Näheres entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Jetzt Video ansehen

Weitere Fragen

Das Dokument, was heute oft noch als „Gesundheitszeugnis“ bezeichnet wird, wurde 2001 durch die sogenannte „Belehrungsbescheinigung“ abgelöst. Diesen Begriff gibt es offiziell im Gesetz seit über 20 Jahren nicht mehr. Er hat sich aber so durchgesetzt, dass jeder noch nach diesem Begriff sucht.

Um beispielsweise eine Tätigkeit im Bereich der Lebensmittelbranche aufzunehmen, muss vor erstmaliger Aufnahme eine „Erstbelehrung“ beim Gesundheitsamt erfolgen.

Diese darf bei Arbeitsantritt nicht älter als 3 Monate sein und muss regelmäßig alle zwei Jahre wiederholt werden.
Dies ist dann die sogenannte Folgebelehrung, die ich auf meiner Homepage anbiete.
Sollten Sie bereits früher schon einmal ein Gesundheitszeugnis oder eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt erhalten haben (auch vor 2001) sind diese noch gültig – allerdings ist hier eine Folgebelehrung alle 2 Jahre notwendig.

Hier geht’s zur Folgebelehrung

Zur Begriffsklärung: Bis zum Jahr 2001 wurde das Gesundheitszeugnis nach § 18 Bundes-Seuchengesetz (BSeuchG) von den Gesundheitsämtern ausgestellt, umgangssprachlich jedoch auch häufig als Gesundheits- oder Hygienezeugnis bekannt.

Seit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind die Begrifflichkeiten wie folgt definiert: Die Erstbelehrung obliegt dem Gesundheitsamt. Die Belehrung, für die der/die Arbeitgeber/in verantwortlich ist, nennt man “Folgebelehrung”.

Personen, die gewerbsmäßig leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder auch direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (Töpfe, Geschirr, Besteck) in Berührung kommen, – oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergarten und Altenheim) tätig sind, benötigen ein Hygienezeugnis bzw. eine Belehrung/Folgebelehrung.

Ich biete für unterschiedliche Berufsgruppen Online-Hygieneschulungen an. Für Lebensmittel,- Kindergarten-, Schul – und Altenpflegepersonal oder auch für Alltagsbegleiter*innen und Angehörige die Ihre Lieben im häuslichen Umfeld betreuen.

Kommt davon etwas für Sie in Betracht?

Die Schulungsfilme stehen Ihnen nach der Buchung für 30 Tage völlig flexibel zur Ansicht zur Verfügung.
Im Anschluss erhalten Sie dann das entsprechende Zertifikat.

Hier lesen Sie weitere Einzelheiten zu meinem Angebot.

Sie benötigen dann quasi 2 Schulungen.

Zum einen benötigen Sie eine sogenannte „Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ und das bieten nur Gesundheitsämter an. Entweder Ihr Gesundheitsamt vor Ort oder online. Googeln Sie dazu „Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz online“ und achten darauf, dass der Anbieter ein Gesundheitsamt ist.

Das kann auch ein Gesundheitsamt in Bremen oder Niedersachsen sein. Das ist bundesweit einheitlich geregelt.

Diese Schulung muss dann alle 2 Jahre wiederholt werden.  Das ist dann die „Folgebelehrung“, diese Schulung biete ich an. Da dürfen Sie dann gerne zur Auffrischung in 2 Jahren zu mir kommen.

Hier geht’s zur Folgebelehrung.

 

Dann benötigen Sie zusätzlich, da Sie Quereinsteiger sind, eine Lebensmittelhygieneschulung nach §4 (HACCP – einmalige Schulung).

Diese Schulung (6 – 6c) biete ich an branchenbezogen an:

Erstschulung für alle Berufgruppen:
Dauer 147 Minuten für 98 € (zzgl. MwSt.)

Erstschulung für Mitarbeiter*innen in Metzgereien und in der Fleischbranche:
Dauer 116 Minuten für 79 € (zzgl. MwSt.)

Erstschulung für Mitarbeiter*innen in Bäckereinen und Konditoreien:
Dauer 116 Minuten für 79 € (zzgl. MwSt.)

Erstschulung für Mitarbeiter*innen in Gastronomie, Catering, Eisdielen, Supermärkten, Fisch/Sushi etc.:
Dauer 141 Minuten für 79 € (zzgl. MwSt.)

Sobald man sich angemeldet hat und der Zahlungsprozess abgeschlossen ist, steht Ihnen der Film für 30 Tage zur Ansicht sofort zur Verfügung.

Man kann ihn zur jederzeit gucken, zwischendurch unterbrechen oder auch mehrmals anschauen.
Im Anschluss kann man das Zertifikat herunterladen, abspeichern und ausdrucken.

Sie haben 4 Zahlungsoptionen:
PayPal, Sofortüberweisung, Direktüberweisung und per Kreditkarte.

Hier geht’s zur Schulung.

Nutzen Sie auch die verschiedenen Dokumentationsvorlagen für die Lebensmittelaufsicht im Downloadbereich.

Organisieren Sie als Arbeitgeber*in die Schulungen für Ihre Mitarbeiter*innen. Oder eignen Sie sich als Arbeitnehmer*in oder Privat-Person die Kenntnisse an. Am besten online!

Mit drei einfachen Schritten gelangen Sie zu Ihrem Zertifikat für unsere Schulungen:

  • Sie melden sich an und zahlen die Gebühr.
  • Sie folgen der Video-Schulung bis zum Ende.
  • Sie erhalten Ihr Online-Zertifikat per E-Mail zum Ausdrucken und können sich weitere hilfreiche Materialien mit wichtigen Informationen downloaden.

Legen Sie das Zertifikat Arbeitgebern und Behörden auf Verlangen vor.

Technische Voraussetzungen:

  • PC, Smartphone, Tablet
  • Internetanschluss, Browser, E-Mail-Account
  • Lautsprecher oder Kopfhörer

Für die Folgebelehrung nach Paragraf 42/43 IfSG benötigen sie im Vorfeld die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Unsere Online-Kurse und ihre Zertifikate sind die verpflichtenden Folgebelehrungen bzw. zusätzlichen Schulungen.

Über dem großen Bannerbild unter dem Stichwort „Schulungsinhalte“ sind die Schulungen in Kurzform beschrieben (Inhalt, Dauer, Einzel- und Gruppenpreise). Die Ansicht vom Handy kann entsprechend der Darstellung abweichen (z.B. 3 Striche rechts oben oder tippen Sie auf die dicken blauen Kästchen mit der entsprechenden Schulung).

Unter dem Stichwort „Schulungen“ können Sie nun die entsprechende Online-Schulung auswählen und die Teilnehmerzahl festlegen und zum Warenkorb gehen.

Profitieren Sie hier von unseren Gruppenrabatten.

Verfügen Sie über einen Gutschein-Code können Sie ihn hier jetzt eingeben und gehen dann zur Kasse.

Wenn Sie das erste Mal eine Schulung bei uns buchen, füllen Sie bitte die entsprechenden Adressfelder aus.

Vergeben Sie dann einen Konto-Benutzernamen und ein Passwort. 
Diese benötigen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter*innen um später Zugriff auf den Film zu haben.

Ihnen stehen dann 4 Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Sofortüberweisung
  • Zahlung per Rechnung

Akzeptieren Sie dann bitte mit Ihrem Kreuz die allgemeinen Geschäfts-, Datenschutz- und Widerrufsbedingungen und schließen den Kauf ab. Im Anschluss bekommen Sie eine automatisierte Rechnung.

Der Film steht Ihnen dann sofort nach der Buchung (PayPal, Kreditkarte, Sofortüberweisung) unter „Mein Konto“ zur Ansicht zur Verfügung. Bei der Zahlung per Rechnung, erfolgt die Freigabe des Filmes erst nach Zahlungseingang. Dies kann je nach Überweisungstyp 1-3 Tage dauern.

Nach Zahlungsabschluss steht Ihnen der Schulungsfilm unter „Mein Konto“ (auf meiner Homepage, ganz oben rechts) – auf dem „Dashboard“ für 30 Tage zur Ansicht zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum auch verlängert werden.

Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/innen loggen sich hier mit den Zugangsdaten, die beim Anmeldeprozess vergeben worden sind, ein. Sie können die Schulung gemeinsam als Gruppenschulung abhalten oder auch jede/r einzeln.

Der Film kann jederzeit völlig flexibel zu jeder Tageszeit angeschaut werden. Sie können ihn mehrmals anschauen, auch unterbrechen und später weiter gucken.

Nach Beendigung des Films füllen Sie bitte das Bestätigungsfeld darunter aus. Achten Sie hier auf die richtige Schreibweise. Diese Daten werden direkt ins Zertifikat übernommen.

Sie haben dann die Möglichkeit das Zertifikat als Mail zu verschicken oder als Download herunterzuladen.

Das Zertifikat bleibt in Ihrem Kundenkonto für 30 Tage gespeichert.

Alle Schulungen verfügen Untertitel in folgenden Sprachen:

Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch (vereinfacht), Dänisch; Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesich, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch.

(Die Sprache wird direkt am Filmrand eingestellt.)

Ihr*e Arbeitgeber*in ist verpflichtet, einen Nachweis an allen Orten aufzubewahren, an denen Sie arbeiten. In den meisten Fällen reicht es aus, wenn eine Kopie vorliegt. Gehen Sie auf Nummer sicher und fragen Sie bei der Lebensmittelaufsicht Ihres Landkreises nach. Das Original sollten Sie behalten, zum Beispiel für den Fall, dass Sie die Firma wechseln.

Direkt nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist haben Sie Zugang zum Schulungsvideo. Danach können Sie das Formular mit den wichtigen Daten für das Zertifikat ausfüllen und erhalten in kurzer Zeit das gültige Zertifikat per Mail.

Es tut mir leid, dass Sie Ihre Bestellung stornieren möchten.

Allerdings ist Ihr Widerrufsrecht nach den Voraussetzungen des §356 Abs. 5 BGB erloschen. Durch Ihre Akzeptierung der AGB und dem Extra-Hinweis darauf (§4 Abs. 1 Erlöschen des Widerrufs) haben Sie auf das Widerrufsrecht verzichtet, da Ihnen das Schulungsvideo in digitaler Form von mir zur Verfügung gestellt wurde.

0

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen