Online-Hygieneschulung (jährlich)
nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004 speziell auf Ihre Branche zugeschnitten.

Hier erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Lebensmittelhygieneschulung entsprechend Ihres Tätigkeitsfeldes inklusive der Folgebelehrung §42/43 des Infektionsschutzgesetzes.

Auf den Punkt. Einfach. Schnell zum Zertifikat.

Nur 34,95€ (incl. MwSt.)

Je nach dem aus welcher Branche Sie kommen, steht Ihnen die fachbezogene Schulung hier zur Verfügung.

Ihnen stehen Untertitel in 30 verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Für Mitarbeiter*innen aus Metzgereien sowie Betriebe der Fleischbranche

Onlineschulung Lebensmittelhygiene nach LMHV §4 für Bäckereien: Vorgaben für Arbeitskleidung und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Für Mitarbeiter*innen aus Bäckereien und Konditoreien

Lebensmittelhygiene Schulung für Restaurants

Für Mitarbeiter*innen aus Küchen, Catering, Gemeinschafts-Einrichtungen, Eiscafés, …

Ihre Vorteile:

  • Schnell: Buchen, Schulungsvideo schauen und Zertifikat erhalten
  • Flexibel: Keine Terminvereinbarung nötig. Nach der Buchung jederzeit zu bearbeiten.
  • Unkompliziert: Ihr Zertifikat als Download: Keine Tests, keine Wartezeit – einfach herunterladen.
  • Einfach zu verstehen: Wir übersetzen die trockenen gesetzlichen Vorgaben in die alltäglichen Betriebsabläufe.
  • Praxis-Wissen: Lernen durch anschauliche Beispiele, Videos und Bilder
  • Keine Sprachbarrieren: Untertitel in 30 Sprachen verfügbar
  • Nachhaltig: Mit Checklisten und Merkblättern in verschiedenen Sprachen
  • Keine unnötigen Informationen: Genau das Wissen, das Sie für Ihre Branche und Tätigkeit brauchen!

Wofür brauche ich eine Hygienebelehrung? Gesetzliche Grundlagen nach EU-Recht Nr. 852/2004:

Wenn Lebensmittel verarbeitet werden, ist es wichtig, dass sie nicht verunreinigt werden. Gerade leicht verderbliche Lebensmittel können krank machen, wenn sich Krankheitserreger ansiedeln. Damit Lebensmittel sicher verarbeitet und genossen werden können, müssen die Hygienevorgaben eingehalten werden.

Diese Krankheitserreger können uns krank machen, wenn sie in unserem Essen sind. Ein verdorbener Magen, Erbrechen oder Durchfall sind dabei die weniger schlimmen Folgen, es können auch schwerwiegende Erkrankungen verursacht werden.

Um den sicheren Verzehr von Lebensmitteln zu garantieren, braucht es Grundregeln der Lebensmittelhygiene. Dabei geht es um alle Stationen, an denen Essen gelagert, zubereitet oder verkauft wird. Die Schulung zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen und vermittelt Ihnen alle wichtige Informationen zur Hygiene für alle Berufsgruppen, die mit Lebensmitteln zu haben.

Welche Berufsgruppen benötigen die jährliche Lebensmittelhygieneschulung?

  • Alle Menschen in Tätigkeitsbereichen, die mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel zu tun haben. Also alle, die durch direkten Kontakt Krankheitserreger übertragen können.
  • Jegliche Tätigkeit zum Beispiel in der Gastronomie, in Küchen von Restaurants, Imbissen, Gaststätten oder
  • bei Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Altenheime, Schulen, Kindergärten etc.
  • Betreiber und Personal von Imbissen, Eisdielen oder auch Catering-Küchen, Essenswagen oder Foodtrucks.

Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen – genau für Ihre Berufsgruppe aufbereitet!

Für Mitarbeiter*innen aus Metzgereien sowie Betriebe der Fleischbranche

Hände richtig waschen lernen - Hygieneschulung infektionsschutzgesetz-43

Für Mitarbeiter*innen aus Bäckereien und Konditoreien

Lebensmittelhygiene Schulung - Wichtige Kenntnisse für Gastronomien

Für Mitarbeiter*innen aus Küchen, Catering, Gemeinschafts-Einrichtungen, Eiscafés, …

Sie brauchen den Durchblick und mehr als Branchen-Wissen? Oder Sie wissen nicht genau, welche die richtige Schulung ist? Schauen Sie sich unser „große“ Onlineschulung nach LMHV § 4 für alle Berufsgruppen an!

Inhalte der Kombi- Schulung: Folgebelehrung mit der Lebensmittelhygieneschulung:

Alle Inhalte wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

  • Krankheitserreger/Infektionswege/Meldepflichten
  • Krankheitssymptome und entsprechende Krankheiten
  • Infektionskrankheiten die zum Tätigkeitsverbot führen
  • Umfeld-/Personal-/Hand-/Produktionshygiene
  • Verhalten am Arbeitsplatz
  • Bußgeld- und Strafvorschriften
  • Eigenschaften von Lebensmitteln
  • Warenkontrolle, Lagerung, Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Kühlung und Erhitzung von Lebenmitteln
  • Reinigung und Desinfektion
  • Dokumentation
  • Schädlingsbekämpfung

In nur 3 Schritten erhalten Sie Ihr gültiges Zertifikat:

Schritt 1: Buchen Sie einfach unsere Schulung und bekommen sofort Zugang zu den Schulungsinhalten. Diese stehen Ihnen 30 Tage lang zur Verfügung.

Schritt 2: Schauen Sie das Schulungsvideo, wann und wo Sie möchten – Sie brauchen nur Zugang zum Internet.

Schritt 3: Im Anschluss füllen Sie das Formular mit Ihren Daten aus. Sie erhalten eine E-Mail mit dem gültigen Zertifikat für die Teilnahme an dieser Schulung zum Ausdrucken.

Hygiene-alles klar?! Logo in hellen grau Tönen für den Footer.

Häufige Fragen – Online Folgebelehrung des Infektionsschutzgesetz §43

Eine Belehrung ist verpflichtend für jede Person, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt oder diese in den Verkehr bringt. Sie muss alle zwei Jahre als Auffrischung durchgeführt werden.

Das heißt konkret:
Schulen müssen sich alle Personen des Service-, Koch- und Spülpersonals in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Cafés, (Schnell)-Restaurant, Pizzerien oder Eisdielen. Auch für Mitarbeiter*innen in Bäckereien oder Einzelhandels-Geschäften ist die Belehrung verpflichtend. Gleiches gilt für beschäftigte Personen in Gemeinschaftsverpflegungen wie etwa Kantinen, Kitas oder Senior*innenheimen sowie Erzieher*innen und Ausgabekräfte in Kitas oder Schulen.

Sind Sie Arbeitgeber*in? Dann verpflichtet Sie das IfSG, die Belehrung durchzuführen oder zu organisieren. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter*innen auf unser Angebot hin. Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Hygiene.
Sind Sie Mitarbeiter*in oder Job-Interessent*in? Bilden Sie sich fort, nutzen Sie Ihren Vorteil am Arbeitsmarkt.
Sie sprechen wenig Deutsch?

  • English, Românesc, русский, Polski, عربى? Kein Problem, die Folgebelehrung ist mit Untertiteln in 30 verschiedenen Sprachen versehen.
    Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.

Die Erstbelehrung erfolgt ausschließlich beim Gesundheitsamt. Das Dokument, das Sie dort erhalten, nennt sich „Belehrungsbescheinigung“. Bis 2001 hieß das Dokument „Gesundheitszeugnis“ und wird bis heute umgangssprachlich oft noch so genannt.

Unsere Online-Schulung ist die „Folgebelehrung“. Sie dient als „Auffrischung“ und vermittelt inhaltlich das selbe wie die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Die Schulung kann  überall und jederzeit durchgeführt werden – bei dem*der Arbeitgeber*in oder auch bei Ihnen zu Hause.

Für Arbeitgeber*innen wie für Mitarbeiter*innen gilt: Sie dürfen nur dann gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, wenn Sie eine Bescheinigung nach §42 Infektionsschutzgesetz erhalten haben oder im Besitz eines Gesundheitszeugnisses gemäß §18 Bundesseuchengesetz sind.
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes darf nicht älter als drei Monate sein, wenn die betreffende Person die Tätigkeit erstmals aufnimmt.
Ihre Mitarbeiter*innen benötigen nach Beginn ihrer Tätigkeit alle zwei Jahre eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 sowie jährlich nach der Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Die Teilnahme muss dokumentiert werden.
Halten Sie Ihre eigene Bescheinigung, die Bescheinigungen Ihrer Mitarbeiter*innen und die Dokumentation der letzten Belehrungen stets am Arbeitsplatz verfügbar. Die Behörden müssen die Bescheinigungen jederzeit einsehen können. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten (z.B. Event-Catering, Foodtruck, mobile Gastronomie) genügt die Vorlage einer beglaubigten Kopie.

Kontaktieren Sie mich: Bärbel Oltmann, +49 (0)170 530 89 60, kontakt@hygiene-alles-klar.de

Buchen Sie Ihre Online-Lebensmittelhygieneschulung direkt und erhalten Sie Ihr Zertifikat schnell, bequem und unkompliziert nach Hause!

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartnerin und Expertin rund um Hygiene

Bärbel Oltmann

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