Online Belehrung – Infektionsschutzgesetz §34 Kitas, Schulen, Heime etc.
Einfache Registrierung und Buchung der Hygieneschulung für 39,95€
Corona hat uns die Augen, die Sinne und die Wahrnehmung geöffnet: Nie sind Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas so sehr in den Fokus öffentlicher Debatten und politischer Beschlüsse gerückt wie in den Zeiten der Pandemie. Stiegen die Inzidenz-Werte, schlossen Schulen und Kitas meist als Erstes. Sanken sie, wurde behutsam geöffnet und die Kinder wurden oft abwechselnd betreut.
Sensibler denn je reagieren Eltern und Öffentlichkeit auf Themen wie Hygiene und Infektionsschutz. Dabei gelten in Deutschland schon seit Jahrzehnten strengste gesetzliche Vorgaben hierzu. Wer in Gemeinschaftseinrichtungen mit leichtverderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Das Zertifikat darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Was fordert das Infektionsschutzgesetz weiter? Alle Inhalte, die nach §34 vorgegeben sind, müssen alle zwei Jahre in Form einer sogenannten Folgebelehrung geschult werden. Hygiene-alles-klar bietet die einfachste Möglichkeit dazu – per Online-Video.
In unserer Online-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz §34 Kita, Schulen, Heime, etc. dreht sich alles um die Rechte und Pflichten für Betreuer und Kinder sowie deren Eltern oder Sorgeberechtigten.
Schulungsinhalte Infektionsschutzgesetz §34
Es beginnt mit der Meldepflicht: Eltern der Kinder, Sorgeberechtigte und Gemeinschaftseinrichtungen müssen auftretende Krankheiten und Symptome sofort melden. Wie und wo das zu geschehen hat, ist Thema unserer Einführung.
Tiefere Aufklärung und Praxiserfahrung wird vor allem zu folgenden Erregern und Krankheiten vermittelt:
- Hand-Fuß-Mundkrankheiten
- Norovirus
- Krätze
- Kopfläuse
Hand-Fuß-Mundkrankheiten werden durch die sogenannte Schmierinfektion mit Viren übertragen, sei es durch gegenseitige Berührungen mit den Händen oder Kontakt mit kontaminierten Flächen. Sie führen vor allem zu Ausschlag im Mund, an den Handflächen und den Fußsohlen. Das Norovirus breitet sich schnell unter vielen Menschen in engen Räumen wie Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen aus und kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Es ist extrem resistent gegenüber Umwelt-Einflüssen und erzeugt vor allem Magen-Darm-Erkrankungen wie zum Beispiel Durchfall oder häufiges Erbrechen.
Krätze-Milben lösen eine Hauterkrankung aus, die als Krätze oder Skabies bezeichnet wird. Sie können durch Hautkontakt, aber auch über Textilien und Kleidung übertragen werden und das bereits Wochen bevor man überhaupt selber weiß, dass man diese Milben unter der Haut hat.
Kopfläuse sind häufige, ungebetene Gäste in vielen Kindertagesstätten. Sie übertragen keine Infektionskrankheiten, erzeugen aber Juckreiz und Ekel. Frau Oltmann klärt nicht nur über den richtigen Umgang auf, sondern räumt auch mit alten Vorurteilen auf.
In einem wichtigen Teil der Belehrung geht es um Vorgaben und Informationen zu den Schutzmaßnahmen, die gegen die Weiterverbreitung dieser meldepflichtigen Krankheiten gelten. Wie oft müssen die Hände gewaschen werden? Wie sind Infektionsgefahren zu reduzieren – etwa durch Reinigung möglicherweise kontaminierter Flächen wie etwa Türklinken? Was ist bei gemeinsamen Mahlzeiten zu beachten? Wie und womit müssen sanitäre Einrichtungen gereinigt werden?
Diese und viele weitere Fragen thematisiert unsere Video-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz §34 Kita mit anschaulichen Beispielen aus Kita, Schulen, Heime, etc. mit anschaulichen Beispielen aus der Berufs-Praxis auf.
Diese Vorteile bietet Ihnen die Onlinebelehrung Infektionsschutzgesetz §34 Kita
- Unsere Kita-Schulungsvideos sind kein „Rundumschlag“ für alle, die mit Infektionsschutz und Hygiene zu tun haben wie etwa Gastronomie-Mitarbeiter*innen, Lebensmittelhändler*innen oder Betreuer*innen in Seniorenheimen. Sie wurden speziell und ausschließlich für die Regeln nach dem Infektionsschutzgesetz §34 für Kindertagesstätten, Schulen und Heime konzipiert. Und statt langweilige Power-Point-Tabellen aneinanderzureihen, zeigen sie konkrete, praxisnahe und spannende aufbereitete Beispiele aus dem Alltag.
- Der Hintergrund ist die jahrelange IfSG-Erfahrung unter anderem der hauseigenen Hygiene-Inspektor. Schulung mit uns ist keine graue Theorie, sondern lebendige Vermittlung realer Szenarien. Wissen – auf den Punkt gebracht.
- Ob in der Freizeit, zu Hause oder unterwegs: Mitarbeiter*innen der Gemeinschaftseinrichtungen können sich die Videos jederzeit an jedem Ort ansehen. Es geht mit jedem Endgerät und ohne jede Reisekosten zu irgendeinem Schulungsort.
- Kein Fragebogen, kein Test am Ende: Es reicht, das Video anzusehen, denn gesehen heißt absolviert. Das gültige Zertifikat zum Infektionsschutzgesetz §34 Kita, Schulen, Heime, etc. erhalten die Teilnehmer*innen direkt danach per E-Mail zugeschickt.
- Jede*r Besucher*in kann zusätzliche Informationen kostenlos downloaden und ausdrucken. Dieser Service beinhaltet zum Beispiel den Meldebogen für Einrichtungen bei Krankheiten, die Formularliste für erkrankte Personen in einer Einrichtung, die Info-Blätter zu den Krankheitsbildern sowie ein Merkblatt mit Vorschlägen des Robert-Koch-Instituts (RKI), welches Sie weiter unten auf der Seite finden.
Online-Schulung – Infektionsschutzgesetz §34 Kitas, Schulen, Heime etc.
Mit wenigen kinderleichten Schritten zu ihrem offiziellen Zertifikat
Grundsätzlich können IfSG-Belehrungen vom Arbeitgeber durchgeführt werden – oder in der Einrichtung selbst. Einfacher ist es mit unseren Online-Videos.
Drei einfache Schritte führen direkt zu Ihrer Belehrungs-Bescheinigung:
Schritt 1: Sie melden sich an und zahlen die Gebühr.
Schritt 2: Sie sehen sich unser Schulungsvideo an, schon ist Ihr Wissen aufgefrischt und auf dem neuesten Stand.
Schritt 3: Sie füllen im Anschluss das Formular aus und erhalten das gültige Zertifikat für Ihre Teilnahme an der Folge-Belehrung „Infektionsschutzgesetz §34 Kita“ per E-Mail zugeschickt. Dann: einfach ausdrucken und bei Bedarf vorlegen!
Laden Sie sich gerne kostenlos unser Infomaterial herunter
Häufige Fragen – Infektionsschutzgesetz §34 Kita
Diese Schulung ist für Personen konzipiert, die in Einrichtungen arbeiten, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte
- Erlaubnispflichtige Kindertagespflegeeinrichtungen
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen: allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, da diese geschlossene Schulverbände mit einem besonderen Schutzbedürfnis bilden.
- Heime
- Ferienlager
Nicht vorgesehen ist das Video für Mitarbeiter*innen Fachhochschulen und Universitäten.
Nehmen Sie gleich Kontakt zu Bärbel Oltmann auf: +49 170 530 89 60 oder kontakt@hygiene-alles-klar.de
Weitere Schulungen bei hygiene-alles-klar.de
Neben der Hygieneschulung nach §34 bieten wir noch weitere Schulungen rund um Hygiene an. Wie zum Beispiel die Folgebelehrung nach §43 IfSG und Lebensmittelhygiene sowie Schulungen für die Betreuung bei Alten- und Pflegeheimen.
KP 3000 Kotzepulver
Wenn Sie auf Button klicken kommen Sie zum Online Shop der Franken Chemie GmbH, welches das in der Schulung genannte Reinigungsmittel für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Altenheime – KP 3000 Kotzepulver – verkauft.
- Stoppt Gerüche, nimmt den Ekel
- Für Menschen und Umwelt unbedenklich
- einfach Entsorgung über den Hausmüll
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