Online Folgebelehrung nach §43 IfSG
Einfache Registrierung und Buchung der Schulung für 24,95€ (incl. MwSt.)
Lebensmittel zu lieben ergibt schöne Werbeslogans. Aber erst Lebensmittel-Hygienestandards schützen Personal und Kund*innen beim Umgang mit den verderblichen Waren.
Nie wieder Stress mit den Ämtern: Ihre Pflichtschulungen jetzt günstig im Set (-25%)
- Der Gesetzgeber verpflichtet Sie, Ihr Gesundheitszeugnis alle zwei Jahre aufzufrischen. Das ist die Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz §43.
- Die Inhalte der Schulung Lebensmittelhygiene (nach EU Recht VO 825/2004) müssen Sie sogar jedes Jahr absolvieren, bei uns gibt es dieses Wissen konzentriert und genau auf Ihre Branche abgestimmt.
- Daher: Erledigen Sie alles gleich in einem Rutsch und sparen dabei auch noch 25 %! Unsere Schulungen 1 und 2 gibt es jetzt auch im Set.
- Für Mitarbeiter*innen von Metzgereien und Fleischereien (A),
- Mitarbeiter*innen von Bäckereien und Konditoreien (B) und
- Mitarbeiter*innen von Gastronomie, Catering sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita und Pflegeheime (C).
- Jetzt Schulungen 1 und 2 im Set buchen für nur 41,18 € (
54,90 €)
Schulungen sind unerlässlich und geben Sicherheit
- Die sogenannte Erstbelehrung (früher Gesundheitszeugnis) erfolgt beim Gesundheitsamt. Ihre Bescheinigung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als 3 Monate sein.
- Nach dem Infektionsschutzgesetz §43 (IfSG) muss jede*r alle zwei Jahre eine Belehrung erhalten (Folgebelehrung). Dazu bietet „Hygiene-alles-klar“ die einfachste Möglichkeit.
Inhalte der Folgebelehrung nach IfSG §43
- Ursachen und Verbreitung von Erkrankungen wie Typhus, Cholera oder Salmonellose.
- Woran erkennen Sie eine Erkrankung? Symptome richtig deuten.
- Wie können sich Menschen anstecken? Übertragungswege und Gefahren erkennen.
- Personalhygiene und vorbeugendes Verhalten: Arbeitskleidung, Händehygiene, Hygiene-Regeln, Desinfektion.
- Meldepflichtige Krankheiten: Tätigkeitsverbote, Kommunikation mit den Ämtern, Bußgelder.
- Alle gesetzlichen Vorschriften einfach erklärt.
- Alle Vorgaben nach Infektionsschutz § 43 und Hygiene-Verordnungen, die Sie kennen müssen. Mit dieser Schulung sind Sie auf der sicheren Seite.
Diese Vorteile erwarten Sie bei meiner Online-Schulung
- Sie schulen sich wann und wo Sie möchten: nach Feierabend, im Home-Office oder unterwegs auf mobilen Endgeräten.
- Sind Sie Mitarbeiter*in oder Jobsuchende*r und möchten mit Ihrer Qualifikation punkten? Nutzen Sie Ihre freie Zeit und bilden Sie sich fort.
- Keine langweilige Power-Point-Präsentation: Meine Belehrung erfolgt leicht verständlich anhand spannender Praxis-Beispiele.
- Das Online-Belehrungs-Video enthält die Inhalte der Folgebelehrung nach §43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
- Sie frischen damit ihr altes Gesundheitszeugnis auf.
- Die Folgebelehrung ist mit Untertiteln in 30 verschiedenen Sprachen versehen.
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch. - Angesehen heißt absolviert: Meine Schulungen enthalten keinen Fragebogen oder Tests am Ende.
- Ihr gültiges Zertifikat erhalten Sie direkt im Anschluss per E-Mail zum Ausdrucken.
- Nach der Belehrung können Sie sich zusätzliche und weiterführende Informationen downloaden und ausdrucken.
Online Schulung – Infektionsschutzgesetz §43
3 einfache Schritte zu Ihrem Zertifikat
Schritt 1: Sie melden sich an und zahlen die Gebühr.
Schritt 2: Sie sehen sich unser Schulungsvideo an und sind up-to-date.
Schritt 3: Sie füllen das Formular aus und erhalten das gültige Zertifikat für die Teilnahme an der Belehrung per E-Mail. Sie oder Ihr Arbeitgeber*in drucken es einfach aus!
Häufige Fragen – Online Folgebelehrung des Infektionsschutzgesetz §43
Eine Belehrung ist verpflichtend für jede Person, die gewerbsmäßig mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommt oder diese in den Verkehr bringt. Sie muss alle zwei Jahre als Auffrischung durchgeführt werden.
Das heißt konkret:
Schulen müssen sich alle Personen des Service-, Koch- und Spülpersonals in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Cafés, (Schnell)-Restaurant, Pizzerien oder Eisdielen. Auch für Mitarbeiter*innen in Bäckereien oder Einzelhandels-Geschäften ist die Belehrung verpflichtend. Gleiches gilt für beschäftigte Personen in Gemeinschaftsverpflegungen wie etwa Kantinen, Kitas oder Senior*innenheimen sowie Erzieher*innen und Ausgabekräfte in Kitas oder Schulen.
Sind Sie Arbeitgeber*in? Dann verpflichtet Sie das IfSG, die Belehrung durchzuführen oder zu organisieren. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter*innen auf unser Angebot hin. Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Hygiene.
Sind Sie Mitarbeiter*in oder Job-Interessent*in? Bilden Sie sich fort, nutzen Sie Ihren Vorteil am Arbeitsmarkt.
Sie sprechen wenig Deutsch?
Kein Problem, die Folgebelehrung ist mit Untertiteln in 30 verschiedenen Sprachen versehen.
Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.
Die Erstbelehrung erfolgt ausschließlich beim Gesundheitsamt. Das Dokument, das Sie dort erhalten, nennt sich „Belehrungsbescheinigung“. Bis 2001 hieß das Dokument „Gesundheitszeugnis“ und wird bis heute umgangssprachlich oft noch so genannt.
Unsere Online-Schulung ist die „Folgebelehrung“. Sie dient als „Auffrischung“ und vermittelt inhaltlich das selbe wie die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt. Die Schulung kann überall und jederzeit durchgeführt werden – bei dem*der Arbeitgeber*in oder auch bei Ihnen zu Hause.
Für Arbeitgeber*innen wie für Mitarbeiter*innen gilt: Sie dürfen nur dann gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen, wenn Sie eine Bescheinigung nach §43 Infektionsschutzgesetz erhalten haben oder im Besitz eines Gesundheitszeugnisses gemäß §18 Bundesseuchengesetz sind.
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes darf nicht älter als drei Monate sein, wenn die betreffende Person die Tätigkeit erstmals aufnimmt.
Ihre Mitarbeiter*innen benötigen nach Beginn ihrer Tätigkeit alle zwei Jahre eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43. Die Teilnahme muss dokumentiert werden.
Halten Sie Ihre eigene Bescheinigung, die Bescheinigungen Ihrer Mitarbeiter*innen und die Dokumentation der letzten Belehrungen stets am Arbeitsplatz verfügbar. Die Behörden müssen die Bescheinigungen jederzeit einsehen können. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten (z.B. Event-Catering, Foodtruck, mobile Gastronomie) genügt die Vorlage einer beglaubigten Kopie.
Kontaktieren Sie mich: Bärbel Oltmann, +49 (0)170 530 89 60, kontakt@hygiene-alles-klar.de