HACCP – Onlineschulung

Lebensmittelhygiene

nach LMHV § 4.

Speziell auf Ihre

Branche zugeschnitten.

Hier erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Erstschulung in Lebensmittelhygiene nach LMHV § 4.

Auf den Punkt. Einfach. Schnell zum Zertifikat.

Nur 79 € (zzgl. MwSt.)

Sie arbeiten mit Lebensmitteln? Dann brauchen Sie die Lebensmittelhygiene-Erstschulung nach § 4 LMHV

Sie sind Chef*in oder Inhaber*in eines gastronomischen oder lebensmittelverarbeitenden Betriebes, Verantwortliche*r in der Küche oder Betreiber*in von einem Imbiss, einer Eisdiele oder von einem Foodtruck? Wenn Sie keine wissenschaftliche oder entsprechende Berufsausbildung haben (Quereinsteiger*in), erfüllen Sie mit dieser Schulung spielend die Anforderungen des Paragrafen 4 der Lebensmittelhygieneverordnung.

Für Mitarbeiter*innen aus Metzgereien sowie Betriebe der Fleischbranche

Onlineschulung Lebensmittelhygiene nach LMHV §4 für Bäckereien: Vorgaben für Arbeitskleidung und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Für Mitarbeiter*innen aus Bäckereien und Konditoreien

Lebensmittelhygiene Schulung für Restaurants

Für Mitarbeiter*innen aus Küchen, Catering, Gemeinschafts-Einrichtungen, Eiscafés, …

Ihre Vorteile:

  • Schnell: Buchen, Schulungsvideo schauen und Zertifikat erhalten
  • Flexibel: Keine Terminvereinbarung nötig. Nach der Buchung jederzeit zu bearbeiten.
  • Unkompliziert: Ihr Zertifikat als Download: Keine Tests, keine Wartezeit – einfach herunterladen.
  • Einfach zu verstehen: Wir übersetzen die trockenen gesetzlichen Vorgaben in die alltäglichen Betriebsabläufe.
  • Praxis-Wissen: Lernen durch anschauliche Beispiele, Videos und Bilder
  • Keine Sprachbarrieren: Untertitel in 30 Sprachen verfügbar
  • Nachhaltig: Mit Checklisten und Merkblättern in verschiedenen Sprachen
  • Keine unnötigen Informationen: Genau das Wissen, das Sie für Ihre Branche und Tätigkeit brauchen!

Wofür brauche ich eine Hygienebelehrung? Gesetzliche Grundlagen laut § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV):

Wenn Lebensmittel verarbeitet werden, ist es wichtig, dass sie nicht verunreinigt werden. Gerade leicht verderbliche Lebensmittel können krank machen, wenn sich Krankheitserreger ansiedeln. Damit Lebensmittel sicher verarbeitet und genossen werden können, müssen die Hygienevorgaben eingehalten werden.

Diese Krankheitserreger können uns krank machen, wenn sie in unserem Essen sind. Ein verdorbener Magen, Erbrechen oder Durchfall sind dabei die weniger schlimmen Folgen, es können auch schwerwiegende Erkrankungen verursacht werden.

Um den sicheren Verzehr von Lebensmitteln zu garantieren, braucht es Grundregeln der Lebensmittelhygiene. Dabei geht es um alle Stationen, an denen Essen gelagert, zubereitet oder verkauft wird. Die Schulung zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen und vermittelt Ihnen alle wichtige Informationen zur Hygiene für alle Berufsgruppen, die mit Lebensmitteln zu haben.

Welche Berufsgruppen brauchen eine Belehrung nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung?

  • Alle Menschen in Tätigkeitsbereichen, die mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel zu tun haben. Also alle, die durch direkten Kontakt Krankheitserreger übertragen können.
  • Jegliche Tätigkeit zum Beispiel in der Gastronomie, in Küchen von Restaurants, Imbissen, Gaststätten oder
  • bei Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Altenheime, Schulen, Kindergärten etc.
  • Betreiber und Personal von Imbissen, Eisdielen oder auch Catering-Küchen, Essenswagen oder Foodtrucks.

Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen – genau für Ihre Berufsgruppe aufbereitet!

Für Mitarbeiter*innen aus Metzgereien sowie Betriebe der Fleischbranche

Hände richtig waschen lernen - Hygieneschulung infektionsschutzgesetz-43

Für Mitarbeiter*innen aus Bäckereien und Konditoreien

Lebensmittelhygiene Schulung - Wichtige Kenntnisse für Gastronomien

Für Mitarbeiter*innen aus Küchen, Catering, Gemeinschafts-Einrichtungen, Eiscafés, …

Sie brauchen den Durchblick und mehr als Branchen-Wissen? Oder Sie wissen nicht genau, welche die richtige Schulung ist? Schauen Sie sich unser „große“ Onlineschulung nach LMHV § 4 für alle Berufsgruppen an!

Inhalte der Hygieneschulung nach § 4 LMHV online:

Alle Inhalte wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

  • Rechtliche Grundlagen zum Lebensmittelrecht
  • Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
  • Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln: Hygienische Anforderungen, Kühlung und Lagerung
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Reinigung und Desinfektion, Umgang mit Lebensmittelabfällen und anderen Abfällen
  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit, Havarieplanung und Krisenmanagement

Zusätzlich enthalten:

  • Warum Hygiene wichtig ist (Reise in die Vergangenheit)
  • Damit Sie die Gesetzestexte richtig verstehen: Begriffsdefinitionen anhand von praktischen Beispielen (Was versteht der Gesetzgeber unter Begriffen wie „nachteilige Beeinflussung“, „Täuschung“, „Ekelerregung“ und „Hygiene“?)
  • Haltungsstufen und Haltungsformen
  • Tierhaltungskennzeichnung
  • Fleischverarbeitung: Verkaufstheke, Aufgetautes verarbeiten
  • Döner oder Drehspießfleisch
  • Fleisch- und Käsetheke
  • Sahne und Sahneautomaten
  • Umgang mit frischen und pasteurisierten Eiern
  • Verschiedene Milchsorten
  • Sushi
  • Insekten als neuartige Lebensmittel
  • Convenience-Produkte
  • Kennzeichnung loser Verpackung
  • Büfetts und Fingerfood
  • Außerhaus-Angebote
  • Getränkeschankanlagen
  • Frittieren
  • Arbeitskleidung – Risikostufen
  • Handschuhe ja oder nein/schwarz oder weiß?
  • Differenzierte Betriebshygiene und Ausstattung
  • Schädlingsbekämpfung (Schaben, Ameisen, Haus- und Wanderratte, Hausmaus, Reismehlkäfer, Dörrobstmotte, verschiedenen Fliegen)
  • Dokumentationspflichten

In nur 3 Schritten erhalten Sie Ihr gültiges Zertifikat:

Schritt 1: Buchen Sie einfach unsere Schulung und bekommen sofort Zugang zu den Schulungsinhalten. Diese stehen Ihnen 30 Tage lang zur Verfügung.

Schritt 2: Schauen Sie das Schulungsvideo, wann und wo Sie möchten – Sie brauchen nur Zugang zum Internet.

Schritt 3: Im Anschluss füllen Sie das Formular mit Ihren Daten aus. Sie erhalten eine E-Mail mit dem gültigen Zertifikat für die Teilnahme an dieser Schulung zum Ausdrucken.

Hygiene-alles klar?! Logo in hellen grau Tönen für den Footer.

Häufige Fragen (FAQ) zur Onlineschulung Lebensmittelhygiene nach § 4 LMHV

Alle Personen, die in ihrer Tätigkeit mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen und keine gastronomische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium haben. Arbeitgeber in den entsprechenden Branchen und Betrieben sind verpflichtet, die Belehrung durchzuführen oder zu organisieren.

Die Lebensmittelhygieneschulung muss unter anderem absolviert werden von:

  • Mitarbeiter des Service-, Koch- und Spül-Personals in gastronomischen Betrieben (z. B. Restaurant, Café, Döner-Grill, Pizzeria, Eisdiele, Bäckerei, Einzelhandels-Geschäft),
  • Personal von Gemeinschaftsverpflegungen wie etwa Kantinen, Kitas oder Seniorenheimen sowie
  • Erzieher*innen und Ausgabekräfte in Kitas oder Schulen.

Wichtig: Alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, müssen alle 12 Monate ihr Wissen auffrischen und eine jährliche Lebensmittelhygieneschulung machen.

Das umfassende Schulungsvideo für alle Berufsgruppen ist knapp 2,5 Stunden lang, die verkürzte Onlineschulungen nach Branchen gibt es ab 116 Minuten Schulungsvideo:

 

Um das Zertifikat zu bekommen, müssen Sie das Video in ganzer Länge sehen. Sie können es aber auch in kleineren Einheiten ansehen, denn die einzelnen Themen sind übersichtlich nach Themen in Kapiteln sortiert.

Ja, Sie erhalten Ihr Zertifikat für das LMHV § 4 Schulung per Mail, wenn Sie die Schulungsinhalte angesehen und Ihre Daten eingegeben haben. Das Zertifikat ist sofort gültig und führt natürlich die Inhalte der Schulung auf.

Wir bieten die Schulung mit Untertiteln an, damit alle die Inhalte in einer gut bekannten Sprache aufnehmen können. Die Untertitel sind mit einem Übersetzungs-Tool erstellt.

Folgende Sprachen können Sie einfach auswählen: Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch (vereinfacht), Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch

Hinweise für Arbeitgeber*innen bzw. Vorgesetzte:

Auch als Arbeitgeber*in oder Vorgesetzte*r dürfen Sie nur beruflich mit Lebensmitteln umgehen, wenn Sie eine Bescheinigung nach §42 Infektionsschutzgesetz vorweisen können oder ein Gesundheitszeugnisses gemäß §18 Bundesseuchengesetz besitzen.

Nehmen Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen die Tätigkeit mit Lebensmitteln erstmals auf, darf die Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes (ugs. Gesundheitszeugnis) nicht älter als drei Monate sein.

Nach Aufnahme ihrer Tätigkeit benötigen Ihre Mitarbeiter*innen alle zwei Jahre die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz §43 sowie jedes Jahr die Lebensmittelhygieneschulung nach der Verordnung Nr. 852/2004. Jede Teilnahme ist zu dokumentieren.

Ihre Bescheinigung, die Ihrer Mitarbeiter und die Zertifikate der letzten Belehrungen müssen stets am Arbeitsplatz vorhanden und für kontrollierende Behörden einsehbar sein.

Sind Sie oder Ihre Mitarbeiter an wechselnden Standorten tätig, reicht es, wenn eine beglaubigte Kopie vorhanden ist.

Buchen Sie Ihre Online-Lebensmittelhygieneschulung direkt und erhalten Sie Ihr Zertifikat schnell, bequem und unkompliziert nach Hause!

Haben Sie noch weitere Fragen?

Kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartnerin und Expertin rund um Hygiene

Bärbel Oltmann

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