Ein*e Hygieneinspektor*in ist eine qualifizierte Fachkraft im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) – meist tätig in kommunalen Gesundheitsämtern. Diese Berufsbezeichnung ist in vielen Bundesländern geschützt und erfordert eine formale Ausbildung.
Ausbildung – 3 Jahre dual
- Die Ausbildung erfolgt in Gesundheitsämtern und an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder Berlin.
- Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und ist landesweit einheitlich geregelt.
- Zugangsbedingungen variieren, meist ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich.
- Vermittelt werden Kenntnisse in Hygieneüberwachung, Infektionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Trink- und Badewasserkontrolle sowie umweltbezogenen Hygienebereichen, Rechtsgrundlagen und Kommunikation.
Typische Aufgaben:
- Kontrolle hygienischer Standards in Kitas, Schulen, Heimen, Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben
- Lebensmittelüberwachung und Durchführung von Betriebskontrollen
- Überwachung von Trink- und Badewasser, Umwelthygiene, Schädlingsbekämpfung
- Beratung von Betrieben und Einbindung in Krisenmanagement (z. B. Seuchenfall)
- Erteilung von Belehrungen nach § 43 IfSG sowie Unterstützung bei behördlichen Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit anderen Fachämtern, Dokumentation, Berichterstattung
Tipp:
Unternehmen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich (z. B. Großküchen, Pflegeheime, ambulante Dienste) profitieren von einem guten Austausch mit diesen Fachkräften – das unterstützt bei Schulungen, baulichen Anforderungen und Aufklärungsgesprächen im Rahmen der Eigenkontrolle.
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