Die Lebensmittelüberwachung ist Teil des amtlichen Verbraucherschutzes. Sie stellt sicher, dass Lebensmittel sicher, hygienisch einwandfrei, richtig gekennzeichnet und nicht gesundheitsschädlich sind. Zuständig sind die Untere Lebensmittelüberwachungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, meist organisiert beim Veterinär- oder Gesundheitsamt.
Die Kontrolle erfolgt nach einheitlichen Standards gemäß EU-, Bundes- und Landesrecht – z. B. nach:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ziele der Lebensmittelüberwachung
- Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
- Verhinderung von Täuschung und Irreführung
- Sicherung hygienischer und baulicher Standards
- Überwachung der Eigenkontrollen (z. B. HACCP)
- Schnelles Handeln bei Risiken oder Ausbrüchen
- Kontrolle der Information und Kennzeichnung
Was wird kontrolliert?
Die Lebensmittelüberwachung prüft z. B.:
- Hygiene in Betrieben
- Verpackung, Etikettierung & Kennzeichnung
- Lagerung & Transportbedingungen
- Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- Dokumentation von Temperaturen, Reinigung, Rückverfolgbarkeit
- Allergenkennzeichnung & Zusatzstoffe
Die Überwachung kann auch Probenahmen (z. B. Rückstellproben, Trinkwasser, Lebensmittel, Oberflächenabklatsch) und Laborauswertungen beinhalten.
Wie häufig wird kontrolliert?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Risikopotenzial des Betriebs.
Beispiele:
- Kindertagesstätten, Großküchen, Pflegeheime → häufiger
- Kioske, kleinere Bäckereien oder Feinkostläden → seltener
Die Kontrollen sind in der Regel unangekündigt.
Tipp: Halten Sie Ihre Dokumentationen (z. B. Reinigungspläne, Temperaturprotokolle, HACCP-Dokumente) jederzeit aktuell bereit. Damit zeigen Sie Professionalität und erleichtern die Zusammenarbeit mit der Behörde.