Lebensmittelkontrolleur*innen sind speziell ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Gesundheitsdienstes bzw. der Lebensmittelüberwachung. Sie überprüfen Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, verkauft oder abgegeben werden, auf Einhaltung der geltenden Hygieneregeln, Vorschriften und Gesetze.
Ihre Aufgaben sind Teil des Verbraucherschutzes – sie sollen sicherstellen, dass Lebensmittel sicher, hygienisch und korrekt gekennzeichnet sind und die Verbraucher*innen nicht getäuscht oder gesundheitlich gefährdet werden.
Aufgaben der Lebensmittelkontrolleur*innen:
- Hygieneüberwachung in Betrieben wie z. B. Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Kantinen, Kitas, Pflegeeinrichtungen
- Stichprobenartige Probenahmen (z. B. Lebensmittel, Oberflächen, Wasser)
- Kontrolle der Eigenkontrollsysteme (z. B. HACCP-Konzepte, Temperaturdokumentation, Schädlingsmonitoring)
- Überprüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln (Etiketten, Allergenhinweise, Zusatzstoffe etc.)
- Erteilung von Anordnungen oder Maßnahmen bei Mängeln
- Beratung von Betrieben bei Fragen zur Hygiene, Kennzeichnung und baulichen Voraussetzungen
Wann kommen sie?
Lebensmittelkontrollen erfolgen:
- unangekündigt (Regelfall)
- risikobasiert (je nach Art und Größe des Betriebs, ggf. häufiger)
- bei Beschwerden, Verdachtsfällen oder Infektionsgeschehen
- zur Eröffnung oder Änderung eines Betriebs
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Hygiene- und Eigenkontrollmaßnahmen immer aktuell und nachvollziehbar – gut geführte Aufzeichnungen erleichtern die Kontrolle und zeigen Ihre Sorgfalt.