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Gesundheitsaufseher*in

Ein*e Gesundheitsaufseher*in ist eine qualifizierte Fachkraft im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) – meist tätig in kommunalen Gesundheitsämtern. Diese Berufsbezeichnung ist in vielen Bundesländern geschützt und erfordert eine formale Ausbildung.

 

 Ausbildung – 3 Jahre dual

  • Die Ausbildung erfolgt in Gesundheitsämtern und an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder Berlin
  • Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und ist landesweit einheitlich geregelt.
  • Zugangsbedingungen variieren, meist ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich.
  • Vermittelt werden Kenntnisse in Hygieneüberwachung, Infektionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Trink- und Badewasserkontrolle sowie umweltbezogenen Hygienebereichen, Rechtsgrundlagen und Kommunikation.

Typische Aufgaben:

  • Kontrolle hygienischer Standards in Kitas, Schulen, Heimen, Gastronomie- und Lebensmittelbetrieben
  • Lebensmittelüberwachung und Durchführung von Betriebskontrollen
  • Überwachung von Trink- und Badewasser, Umwelthygiene, Schädlingsbekämpfung
  • Beratung von Betrieben und Einbindung in Krisenmanagement (z.B. Seuchenfall)
  • Erteilung von Belehrungen nach §43 IfSG sowie Unterstützung bei behördlichen Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachämtern, Dokumentation, Berichterstattung

 

Tipp:

Unternehmen im Lebensmittel- und Gesundheitsbereich (z.B. Großküchen, Pflegeheime, ambulante Dienste) profitieren von einem guten Austausch mit diesen Fachkräften – das unterstützt bei Schulungen, baulichen Anforderungen und Aufklärungsgesprächen im Rahmen der Eigenkontrolle.

Verwandte Begriffe

Gesundheitsamt

Belehrung nach §34 IfSG

Hygienebeauftragte*r

Lebensmittelüberwachung

Gemeinschaftseinrichtungen