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Insekten als Lebensmittel

Insekten gelten in vielen Teilen der Welt seit Jahrhunderten als Nahrungsquelle. Auch in Europa sind sie inzwischen als neuartige Lebensmittel (sog. „Novel Food“) zugelassen – beispielsweise als Mehlwurmpulver, Heimchen oder Buffalowürmer.

Die Verarbeitung erfolgt meist in Form von:

  • getrockneten Insekten
  • Pulver zur Beimischung in Backwaren, Snacks oder Pasta
  • Proteinriegeln oder Fleischersatzprodukten

Rechtlicher Hintergrund:

Seit 2018 unterliegen Insekten der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283).
Produkte mit Insektenbestandteilen müssen zugelassen, sicherheitsgeprüft und
klar gekennzeichnet sein.
Besonders bei allergiegefährdeten Menschen kann es zu
Kreuzreaktionen kommen – insbesondere bei Schalentier- oder Hausstauballergien.

Diskussionen:

Der Einsatz von Insekten in Lebensmitteln ist für viele Menschen noch ungewohnt oder sogar ekelerregend.
Gleichzeitig gelten Insekten als
nachhaltige Proteinquelle und mögliche Lösung für globale Ernährungsprobleme.

Tipp:

Wenn Sie Produkte mit Insektenbestandteilen verkaufen oder verarbeiten, achten Sie auf eine deutliche Kennzeichnung und informieren Sie Ihre Kunden über mögliche Allergierisiken.

Blogbeitrag: „Mehlwurmpulver in Lebensmitteln – alles, was Sie wissen müssen“

Verwandte Begriffe

Allergene

Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV)

Ekelerregung

Lebensmittelkennzeichnung