Insekten gelten in vielen Teilen der Welt seit Jahrhunderten als Nahrungsquelle. Auch in Europa sind sie inzwischen als neuartige Lebensmittel (sog. „Novel Food“) zugelassen – beispielsweise als Mehlwurmpulver, Heimchen oder Buffalowürmer.
Die Verarbeitung erfolgt meist in Form von:
- getrockneten Insekten
- Pulver zur Beimischung in Backwaren, Snacks oder Pasta
- Proteinriegeln oder Fleischersatzprodukten
Rechtlicher Hintergrund:
Seit 2018 unterliegen Insekten der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Verordnung (EU) 2015/2283).
Produkte mit Insektenbestandteilen müssen zugelassen, sicherheitsgeprüft und klar gekennzeichnet sein.
Besonders bei allergiegefährdeten Menschen kann es zu Kreuzreaktionen kommen – insbesondere bei Schalentier- oder Hausstauballergien.
Diskussionen:
Der Einsatz von Insekten in Lebensmitteln ist für viele Menschen noch ungewohnt oder sogar ekelerregend.
Gleichzeitig gelten Insekten als nachhaltige Proteinquelle und mögliche Lösung für globale Ernährungsprobleme.
Tipp:
Wenn Sie Produkte mit Insektenbestandteilen verkaufen oder verarbeiten, achten Sie auf eine deutliche Kennzeichnung und informieren Sie Ihre Kunden über mögliche Allergierisiken.
Blogbeitrag: „Mehlwurmpulver in Lebensmitteln – alles, was Sie wissen müssen“