Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine EU-weite Verordnung, die sicherstellt, dass Verbraucher*innen einheitlich, klar und verständlich über Lebensmittel informiert werden. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Ihr vollständiger Name lautet:
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
Ziel der LMIV
Die LMIV soll:
- den Verbraucherschutz stärken
- Lebensmittelsicherheit gewährleisten
- eine einheitliche Kennzeichnung sicherstellen
- Transparenz schaffen für Allergiker, Diabetiker, Senioren, Kinder, Eltern, etc.
- Fehl- oder Irreführung durch Werbung oder Aufmachung verhindern
Was regelt die LMIV konkret?
- Zutatenverzeichnis
- Kennzeichnung von Allergenen
- Angabe von Zusatzstoffen
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- Nährwertkennzeichnung
- Herkunftskennzeichnung (z. B. bei Fleisch, Honig)
- Schriftgröße und Lesbarkeit von Etiketten
- Informationspflicht auch bei loser Ware (z. B. Bäckerei, Gastronomie, Kita)
Wer ist verpflichtet?
Die LMIV gilt für:
- Hersteller
- Verpacker
- Einzelhändler
- Caterer und Küchenbetriebe
- Einrichtungen mit Speisenangebot wie Kitas, Heime, Schulmensen, Cafés oder Foodtrucks
Auch mündliche Informationen über Allergene sind nur dann erlaubt, wenn schriftliche Dokumente vorliegen und das Personal nachweislich geschult ist.
Tipp: Wenn Sie Speisen anbieten – sei es in einer Kantine, einem Kindergarten oder einem Pflegeheim – sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Kennzeichnungen LMIV-konform sind. Nutzen Sie dazu am besten standardisierte Vorlagen und lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Unsicherheiten bestehen.