Startseite / Glossar / Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV)

Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV)

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist eine EU-weite Verordnung, die sicherstellt, dass Verbraucher*innen einheitlich, klar und verständlich über Lebensmittel informiert werden. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Ihr vollständiger Name lautet:
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel

Ziel der LMIV

Die LMIV soll:

  • den Verbraucherschutz stärken
  • Lebensmittelsicherheit gewährleisten
  • eine einheitliche Kennzeichnung sicherstellen
  • Transparenz schaffen für Allergiker, Diabetiker, Senioren, Kinder, Eltern, etc.
  • Fehl- oder Irreführung durch Werbung oder Aufmachung verhindern

Was regelt die LMIV konkret?

  • Zutatenverzeichnis
  • Kennzeichnung von Allergenen
  • Angabe von Zusatzstoffen
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Nährwertkennzeichnung
  • Herkunftskennzeichnung (z.B. bei Fleisch, Honig)
  • Schriftgröße und Lesbarkeit von Etiketten
  • Informationspflicht auch bei loser Ware (z.B. Bäckerei, Gastronomie, Kita)

Wer ist verpflichtet?

Die LMIV gilt für:

  • Hersteller
  • Verpacker
  • Einzelhändler
  • Caterer und Küchenbetriebe
  • Einrichtungen mit Speisenangebot wie Kitas, Heime, Schulmensen, Cafés oder Foodtrucks

Auch mündliche Informationen über Allergene sind nur dann erlaubt, wenn schriftliche Dokumente vorliegen und das Personal nachweislich geschult ist.

Tipp: Wenn Sie Speisen anbieten – sei es in einer Kantine, einem Kindergarten oder einem Pflegeheim – sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob Ihre Kennzeichnungen LMIV-konform sind. Nutzen Sie dazu am besten standardisierte Vorlagen und lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Unsicherheiten bestehen.

Verwandte Begriffe

Zutatenverzeichnis

Allergene

Allergenkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung

Produkthygiene

Hygieneschulung