Die Lebensmittelkennzeichnung umfasst alle Angaben, Informationen und Hinweise, die ein Lebensmittelprodukt tragen muss, damit es rechtskonform in den Verkehr gebracht werden darf. Diese Angaben sollen dem Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen – und vor allem den Verbraucherschutz sicherstellen.
Grundlage ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und regelt exakt, was, wie und wo deklariert werden muss – egal ob im Supermarkt, in der Kantine oder in der Kita-Küche.
Pflichtangaben bei verpackten Lebensmitteln:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis (inkl. Zusatzstoffe & Aromen)
- Allergenkennzeichnung (optisch hervorgehoben)
- Mengenkennzeichnung bestimmter Zutaten (QUID)
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
- Name und Anschrift des Herstellers oder Händlers
- Loskennzeichnung
- Nährwertkennzeichnung (bei verpackter Ware ab einer bestimmten Menge)
- Herkunftskennzeichnung (z. B. bei Fleisch, Fisch, Obst, Honig)
Lebensmittelkennzeichnung bei loser Ware
Auch lose Lebensmittel z. B. Backwaren, Speisen in Kantinen oder Kita-Mittagessen) müssen bestimmte Informationen mitführen:
- Allergene müssen schriftlich einsehbar sein
- Bei Bedarf: Zusatzstoffe, Farbstoffe, Geschmacksverstärker usw.
- Produktname und ggf. Hinweise zu Lagerung oder Verbrauch
Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Aushänge, Etiketten und Speisepläne die LMIV-Vorgaben vollständig und korrekt umsetzen. Verwenden Sie nach Möglichkeit standardisierte Vorlagen und führen Sie ein System zur Eigenkontrolle Ihrer Kennzeichnungspflicht.