Das Verbrauchsdatum kennzeichnet den letzten Tag, an dem ein Lebensmittel sicher verzehrt werden darf. Es ist verpflichtend bei besonders leichtverderblichen Lebensmitteln, bei denen nach kurzer Zeit eine Gesundheitsgefahr bestehen kann – beispielsweise bei:
- Hackfleisch
- Frischem Geflügel
- Fisch und Meeresfrüchten
- pasteurisierten Eierprodukten
Ein Überschreiten des Verbrauchsdatums kann zu ernsten Lebensmittelinfektionen führen, weshalb solche Produkte nach Ablauf nicht mehr verwendet oder verkauft werden dürfen – auch wenn sie noch gut aussehen oder riechen.
Auf der Verpackung steht:
„Zu verbrauchen bis …“
Diese Kennzeichnung ist nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu verwechseln, das bei weniger empfindlichen Lebensmitteln verwendet wird
Anforderungen in der Praxis:
- Im Wareneingang muss das Verbrauchsdatum kontrolliert und dokumentiert werden
- Produkte mit bald ablaufendem Datum sind vorrangig zu verarbeiten (First in – First out)
- Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist eine Entsorgung vorgeschrieben
- Temperaturkontrolle und lückenlose Kühlkette sind entscheidend für die Haltbarkeit
Tipp: Verwenden Sie zur Überprüfung und Dokumentation geeignete Hilfsmittel. Eine Vorlage zur Wareneingangsdokumentation finden Sie hier als PDF*.