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Verbrauchsdatum

Das Verbrauchsdatum kennzeichnet den letzten Tag, an dem ein Lebensmittel sicher verzehrt werden darf. Es ist verpflichtend bei besonders leichtverderblichen Lebensmitteln, bei denen nach kurzer Zeit eine Gesundheitsgefahr bestehen kann – beispielsweise bei:

  • Hackfleisch
  • Frischem Geflügel
  • Fisch und Meeresfrüchten
  • pasteurisierten Eierprodukten

Ein Überschreiten des Verbrauchsdatums kann zu ernsten Lebensmittelinfektionen führen, weshalb solche Produkte nach Ablauf nicht mehr verwendet oder verkauft werden dürfen – auch wenn sie noch gut aussehen oder riechen.

Auf der Verpackung steht:
„Zu verbrauchen bis …“
Diese Kennzeichnung ist nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu verwechseln, das bei weniger empfindlichen Lebensmitteln verwendet wird

 

Anforderungen in der Praxis:

  • Im Wareneingang muss das Verbrauchsdatum kontrolliert und dokumentiert werden
  • Produkte mit bald ablaufendem Datum sind vorrangig zu verarbeiten (First in – First out)
  • Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist eine Entsorgung vorgeschrieben
  • Temperaturkontrolle und lückenlose Kühlkette sind entscheidend für die Haltbarkeit

 

Tipp: Verwenden Sie zur Überprüfung und Dokumentation geeignete Hilfsmittel. Eine Vorlage zur Wareneingangsdokumentation finden Sie hier als PDF*.

Verwandte Begriffe

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Eier, pasteurisierte

Wareneingangskontrolle

Temperaturkontrolle

Rückverfolgbarkeit