Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kennzeichnungsmerkmal auf verpackten Lebensmitteln. Es gibt an, bis zu welchem Datum ein Produkt unter den angegebenen Lagerbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält – also Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert.
Wichtiger Hinweis
Das MHD bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt nach Ablauf ungeeignet oder gesundheitsschädlich ist. Es handelt sich um eine Garantie des Herstellers, keine Verzehrverbotsgrenze.
Lebensmittel mit MHD sind z. B.:
- Nudeln, Reis, Konserven
- Joghurt, Käse, Quark
- Trockenfrüchte, Schokolade
- Mehl, Zucker, Gewürze
- Getränke
Nach Ablauf des MHD:
- Sicht-, Geruchs- und Geschmacksprüfung erlaubt oft eine weitere Verwendung
- Ware kann bei einwandfreiem Zustand oft noch verkauft oder verzehrt werden
- Ausnahmen gelten bei leichtverderblichen Lebensmitteln → dort gilt das Verbrauchsdatum!
Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig das MHD Ihrer Lagerware. Produkte mit bald ablaufendem MHD gehören nach vorn ins Regal. Lebensmittel, deren MHD abgelaufen ist, dürfen nur verwendet werden, wenn sie sensorisch einwandfrei sind und nicht leicht verderblich sind.
Rechtlicher Hintergrund
Die Pflicht zur Angabe des MHD ergibt sich aus der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die Formulierung lautet üblicherweise:
„Mindestens haltbar bis …“ (Datum + ggf. Lagerhinweise)