Das Zutatenverzeichnis ist eine Pflichtangabe auf verpackten Lebensmitteln, die über alle verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils bei der Herstellung informiert. Es dient dem Verbraucherschutz und ist ein zentrales Element der Lebensmittelkennzeichnung gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Was muss im Zutatenverzeichnis stehen?
- Alle Zutaten, die bei der Herstellung verwendet wurden – einschließlich Wasser
- Zusatzstoffe (z. B. Farbstoffe, Konservierungsstoffe)
- Aromen
- Versteckte Zutaten (z. B. Zuckerarten, Bindemittel)
- Allergene (z. B. Milch, Ei, Nüsse) → müssen besonders hervorgehoben werden (z. B. fett, GROSS, kursiv)
Beispiel:
Zutaten: Wasser, Weizenmehl, Zucker, Milch, Rapsöl, Ei, Backtriebmittel: Natriumhydrogencarbonat
Reihenfolge & Deklaration
Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils beim Herstellungszeitpunkt aufgelistet. Die wichtigste Zutat steht also an erster Stelle.
Zusatzstoffe werden mit ihrer Funktion und Bezeichnung oder E-Nummer aufgeführt, z. B.:
„Konservierungsstoff: Natriumnitrit“ oder „Konservierungsstoff: E 250“
Allergene im Zutatenverzeichnis
Kennzeichnungspflichtige Allergene (z. B. Milch, Ei, Sellerie) müssen hervorgehoben werden:
- durch fettgedruckte Schrift
- GROSSBUCHSTABEN
- farbige Markierungen (optional)
Tipp: Achten Sie bei Speiseplänen, Produktlisten oder Ausschreibungen darauf, aktuelle und vollständige Zutatenverzeichnisse von Lieferanten einzuholen – insbesondere bei neuen oder saisonalen Produkten. Nur so bleibt Ihre Kennzeichnung rechtssicher und nachvollziehbar.