Der Begriff Gesundheitspass ist eine veraltete Bezeichnung für die heute gültige Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Umgangssprachlich wird er auch als „Frikadellenschein“ oder „rote Karte“ bezeichnet.
Bis zum Jahr 2001 war der Gesundheitspass ein offizielles Dokument, das auf einer ärztlichen Untersuchung basierte. Heute ersetzt die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt diese frühere Regelung.
Was ersetzt der Gesundheitspass heute?
Jede Person, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Kontakt kommt – sei es bei der Herstellung, dem Verkauf oder der Zubereitung -, muss vor Arbeitsantritt eine:
- Belehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt absolvieren
- Eine Bescheinigung über die Teilnahme erhalten
Diese Bescheinigung entspricht dem früheren Gesundheitspass.
Die Belehrung kann auch online erfolgen – wenn sie von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt wird. Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt dann postalisch oder digital.
Wichtig:
Der Begriff „Gesundheitspass“ ist heute nicht mehr korrekt, wird aber umgangssprachlich noch häufig verwendet – insbesondere in Gastronomie, Kitas und Pflegeeinrichtungen.
Tipp:
Verwenden Sie in offiziellen Dokumenten und im Arbeitsalltag ausschließlich den Begriff „Belehrung nach § 43 IfSG“ oder „Bescheinigung über die Teilnahme an einer Belehrung“. Das schützt vor Missverständnissen bei Kontrollen.