Die Online-Belehrung ist eine digitale Form der gesetzlich vorgeschriebenen Erst- oder Folgebelehrung gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 oder § 34 IfSG). Sie ermöglicht es, die Inhalte orts- und zeitunabhängig zu absolvieren – am PC, Tablet oder Smartphone.
Für wen ist eine Online-Belehrung geeignet?
- Personen im Lebensmittelbereich, z. B. Küchenkräfte, Verkaufspersonal, Gastronomie- und Reinigungspersonal
- Mitarbeitende in Gemeinschaftseinrichtungen, z. B. in Kitas, Schulen, Pflegeheimen
- Saisonkräfte, Aushilfen und Quereinsteiger
- Arbeitgeber, die viele Personen gleichzeitig schulen müssen
Vorteile der Online-Belehrung
Zeit- und ortsunabhängig – Durchführung im eigenen Tempo
Rechtskonform nach § 43 oder § 34 IfSG
Ideal bei hoher Fluktuation oder großem Schulungsbedarf
Sprachenvielfalt möglich – oft auch mit Untertiteln
Schnelle Bescheinigung nach erfolgreichem Abschluss
Kostengünstig und zeitsparend
Voraussetzungen
- Zuverlässiger Anbieter mit behördlicher Zulassung oder Kooperation
- Sichere Identifikation (Name, Geburtsdatum, Unterschrift oder Zertifikatscode)
- Arbeitgeber muss die Schulung nachweislich dokumentieren
Tipp: Prüfen Sie bei der Buchung, ob der Anbieter über rechtlich geprüfte Inhalte verfügt und ob die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung unmittelbar nach Abschluss möglich ist. Die Plattform Hygiene-alles-klar bietet hier einfache und schnelle Lösungen – auch für größere Teams.