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Kochen mit Kindern

Das Kochen mit Kindern ist eine pädagogisch wertvolle Aktivität in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Schulen. Kinder lernen den Umgang mit Lebensmitteln, Küchengeräten und Hygieneregeln – mit allen Sinnen und viel Begeisterung.
Gleichzeitig stellen diese Kochaktionen besondere Anforderungen an die
Lebensmittelhygiene und Unfallvermeidung.

 

Hygienische Voraussetzungen:

Damit beim Kochen mit Kindern keine gesundheitlichen Risiken entstehen, gelten folgende Regeln:

  • Belehrung und Folgebelehrung nach §43 IfSG für alle betreuenden Personen
  • Lebensmittelhygiene nach 852/2004 für Kita- Mitarbeiter*innen und Tagespflegepersonen
  • Hygieneunterweisung für Kinder, z.B. zum Händewaschen, Tragen von Schürzen und Hochbinden der Haare
  • Ausschluss von Kindern mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Durchfall, Erbrechen oder eitrigem Schnupfen
  • Verzicht auf rohes Ei, rohe Milch oder nicht durchgegarten Teig
  • Rezeptauswahl mit wenig Risikolebensmitteln
  • Lebensmittel sollten möglichst frisch, ungeöffnet und haltbar sein – keine Speisereste verwenden

 

Planung und Durchführung:

Eine gute Vorbereitung ist essenziell:

  • Auswahl einfacher, altersgerechter Rezepte
  • Klare Zuständigkeiten im Team und ggf. Einbindung von Eltern
  • Prüfen, ob eine Lehrküche vorhanden ist – sonst eigene „Kochbox“ mitbringen (Schneidbretter, Schürzen, Spülmittel, Putzlappen etc.)
  • Schulung des Teams bzgl. Eigenkontrolle und Dokumentationspflichten
  • Spül- und Hygienebereiche klar trennen

Am Tag der Aktion:

  • Hygienestart mit spielerischer Händewasch-Routine (z.B. „Zauberhände“-Spiel oder Reim)
  • Kontrolle der mitgebrachten Lebensmittel auf MHD und Qualität
  • Gemeinsames Kochen mit Anleitung und Genuss in der Gruppe

Tipp:

Führen Sie vor der Aktion eine Risikoabschätzung durch und dokumentieren Sie sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung. So zeigen Sie Verantwortung und sind bei einer Kontrolle durch das Gesundheitsamt gut vorbereitet.

 

Verwandte Begriffe

Eigenkontrolle

Belehrung nach §34 IfSG

Reinigungsplan

Hygieneplan

Lebensmittelhygieneverordnung

Meldepflichtige Krankheiten