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Tiefkühlkost (TKK)

Tiefkühlkost bezeichnet industriell hergestellte Lebensmittel, die durch schnelles Einfrieren (Schockfrosten) haltbar gemacht wurden. Dieses Verfahren verlangsamt das Wachstum von Mikroorganismen und verlängert die Haltbarkeit erheblich, ohne den Einsatz von Konservierungsstoffen.

Zur Tiefkühlkost gehören sowohl:

  • unverarbeitete Zutaten wie Gemüse, Fisch, Fleisch, Backwaren
  • als auch fertige Speisen wie Pizza, Lasagne oder Convenience-Produkte

 

Gesetzliche Anforderungen:

  • Laut Lebensmittelrecht darf Tiefkühlkost nicht wärmer als -18 °C gelagert werden
  • Geringfügige Temperaturschwankungen von maximal 3 °C (z.B. beim Transport oder kurzzeitigem Öffnen) sind erlaubt
  • Produkte mit überschrittenem Verbrauchsdatum oder angetautem Zustand dürfen nicht mehr verwendet werden

 

Anforderungen an Lagerung und Kontrolle:

  • Temperaturüberwachung durch Thermometer, Datenlogger oder elektronische Systeme
  • Keine Unterbrechung der Kühlkette – von der Anlieferung bis zur Verarbeitung
  • Verbrauchsdatum beachten (nicht verwechseln mit dem MHD bei weniger empfindlichen Produkten)
  • Bei Annahme: Sichtkontrolle auf Verpackungsschäden, Vereisung, angetaute Stellen

 

Tipp: Für die tägliche Überprüfung der Lagertemperaturen empfiehlt sich der Einsatz eines Kontrollformulars. Hier finden Sie die passende Dokumentation Temperaturkontrolle (PDF)*.

Verwandte Begriffe

Kühlkette

Temperaturkontrolle

Wareneingangskontrolle

Verbrauchsdatum

Lagerung von Lebensmitteln