Als Fremdkörper bezeichnet man alle unerwünschten festen oder halbfesten Stoffe in Lebensmitteln, die dort nicht hineingehören und potenziell eine Gefahr für die Gesundheit der Konsument*innen darstellen. Fremdkörper können versehentlich während der Produktion, Lagerung, Zubereitung oder Abgabe in die Lebensmittel gelangen oder durch unsachgemäßen Umgang oder mangelhafte Hygienemaßnahmen.
Typische Beispiele für Fremdkörper:
- Metall (Maschinenteile, Drahtstücke, Schrauben, Späne)
- Kunststoffteile (Verpackungsreste, Folien, Deckelstücke)
- Holzsplitter (z. B. von Paletten oder Schneidebrettern)
- Knochensplitter (bei nicht entbeintem Fleisch)
- Haare, Fingernägel, Pflasterreste
- Insekten oder Larven
- Glasstücke (z. B. bei beschädigten Gläsern, Dosen)
Folgen und Risiken:
- Verletzungsgefahr (z. B. Schnitte, Brüche, Erstickung)
- Reputationsschäden für Betriebe
- Meldepflichtige Vorfälle bei Behörden
- Rückrufe oder Rücknahmeaktionen
Vorbeugende Maßnahmen:
- Regelmäßige Sichtkontrollen der Ware und Verpackung
- Maschinelle Fremdkörperdetektion (z. B. Metalldetektoren)
- Tragen von Kopfbedeckung, Handschuhen, Pflaster mit Signalwirkung
- Sauberkeit und Ordnung in allen Arbeitsbereichen
- Strikte Umsetzung eines HACCP-Konzepts mit CCPs (kritischen Kontrollpunkten)
- Verwendung von Rückstellproben, falls nötig
Tipp: Halten Sie alle Vorfälle mit Fremdkörpern und Ihre Präventivmaßnahmen schriftlich fest. Im Rahmen der Eigenkontrolle dient dies auch der rechtlichen Absicherung bei einer Kontrolle.