Offene Wunden stellen ein erhebliches hygienisches Risiko dar – besonders beim Umgang mit Lebensmitteln oder bei Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen. Über Wunden können Krankheitserreger wie Staphylokokken oder streptokokkenartige Bakterien auf Lebensmittel oder Oberflächen gelangen und Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen auslösen.
Typische Risiken
- Eiternde oder blutende Hautstellen (z. B. an Händen, Armen, Gesicht)
- Unbemerkte Kratzer oder Risse bei trockener Haut
- Verunreinigte Pflaster oder unzureichende Wundabdeckung
- Kreuzkontamination durch Kontakt mit Lebensmitteln oder Arbeitsgeräten
Was ist erlaubt – und was nicht?
| Zustand der Wunde | Tätigkeit erlaubt? | Maßnahmen erforderlich |
|---|---|---|
| Wunde verschlossen, klein | Ja, mit Schutz | Wasserdichtes Pflaster + Einmalhandschuh |
| Wunde nässend, stark blutend | Nein – Tätigkeitsverbot! | Arztbesuch, ggf. Umsetzen auf andere Tätigkeit |
| Offene Wunde im Gesicht | Nur mit Abdeckung und ohne Lebensmittelkontakt | Abstand zur Essensausgabe / Pflege beachten |
Zusatzstoffe
Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln gezielt zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erzielen – etwa die Haltbarkeit zu verlängern, die Konsistenz zu verbessern oder das Aussehen zu verändern.
Sie werden nicht aus Versehen oder unbeabsichtigt zugesetzt, sondern ganz gezielt – und müssen daher gekennzeichnet werden.
Rechtliche Grundlage
Die Verwendung von Zusatzstoffen ist in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt, die auf EU-Recht basiert. Sie erlaubt nur die Verwendung zugelassener Stoffe in festgelegter Menge und nur für bestimmte Lebensmittelgruppen.
Jeder zugelassene Zusatzstoff hat eine E-Nummer (z. B. E 300 = Ascorbinsäure (Vitamin C)).
Häufige Zusatzstoff-Gruppen:
- Farbstoffe (z. B. E 100 – Kurkumin)
- Konservierungsstoffe (z. B. E 202 – Kaliumsorbat)
- Antioxidationsmittel
- Verdickungs- und Geliermittel
- Säuerungsmittel und Säureregulatoren
- Emulgatoren
- Süßstoffe und Geschmacksverstärker (z. B. E 621 – Mononatriumglutamat)
Kennzeichnung in der Praxis
Zusatzstoffe müssen auf verpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis mit Funktionsbezeichnung und E-Nummer oder Namen angegeben werden.
Beispiel:
Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl oder Verdickungsmittel: E 410
Bei offenen Lebensmitteln (z. B. im Restaurant oder der Schulmensa) müssen bestimmte Zusatzstoffe zusätzlich deklariert werden – oft durch Fußnoten mit Ziffern, z. B.:
- 1 = mit Farbstoff
- 2 = mit Konservierungsstoff
- 3 = mit Antioxidationsmittel
- usw.
Diese Ziffernzuordnungen werden meist in einem Aushang oder auf einem Merkblatt erläutert.
Tipp: Verwenden Sie bei der Essensausgabe, im Speiseplan oder auf Produktlisten klare Hinweise auf enthaltene Zusatzstoffe – z. B. mit Zifferncodes und einer gut sichtbaren Legende. Das schafft Transparenz und schützt Gäste mit sensiblen Reaktionen.