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Wunden

Offene Wunden stellen ein erhebliches hygienisches Risiko dar – besonders beim Umgang mit Lebensmitteln oder bei Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen. Über Wunden können Krankheitserreger wie Staphylokokken oder streptokokkenartige Bakterien auf Lebensmittel oder Oberflächen gelangen und Lebensmittelinfektionen oder -vergiftungen auslösen.

 

Typische Risiken

  • Eiternde oder blutende Hautstellen (z.B. an Händen, Armen, Gesicht)
  • Unbemerkte Kratzer oder Risse bei trockener Haut
  • Verunreinigte Pflaster oder unzureichende Wundabdeckung
  • Kreuzkontamination durch Kontakt mit Lebensmitteln oder Arbeitsgeräten

 

Was ist erlaubt – und was nicht?

Zustand der Wunde Tätigkeit erlaubt? Maßnahmen erforderlich
Wunde verschlossen, klein Ja, mit Schutz Wasserdichtes Pflaster + Einmalhandschuh
Wunde nässend, stark blutend NeinTätigkeitsverbot! Arztbesuch, ggf. Umsetzen auf andere Tätigkeit
Offene Wunde im Gesicht Nur mit Abdeckung und ohne Lebensmittelkontakt Abstand zur Essensausgabe / Pflege beachten

 

Zusatzstoffe

Zusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln gezielt zugesetzt werden, um bestimmte Eigenschaften zu erzielen – etwa die Haltbarkeit zu verlängern, die Konsistenz zu verbessern oder das Aussehen zu verändern.

Sie werden nicht aus Versehen oder unbeabsichtigt zugesetzt, sondern ganz gezielt – und müssen daher gekennzeichnet werden.

 

Rechtliche Grundlage

Die Verwendung von Zusatzstoffen ist in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung geregelt, die auf EU-Recht basiert. Sie erlaubt nur die Verwendung zugelassener Stoffe in festgelegter Menge und nur für bestimmte Lebensmittelgruppen.

Jeder zugelassene Zusatzstoff hat eine E-Nummer (z.B. E300 = Ascorbinsäure (VitaminC)).

 

Häufige Zusatzstoff-Gruppen:

  • Farbstoffe (z.B. E100 – Kurkumin)
  • Konservierungsstoffe (z.B. E202 – Kaliumsorbat)
  • Antioxidationsmittel
  • Verdickungs- und Geliermittel
  • Säuerungsmittel und Säureregulatoren
  • Emulgatoren
  • Süßstoffe und Geschmacksverstärker (z.B. E621 – Mononatriumglutamat)

 

Kennzeichnung in der Praxis

Zusatzstoffe müssen auf verpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis mit Funktionsbezeichnung und E-Nummer oder Namen angegeben werden.
Beispiel:
Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl oder Verdickungsmittel: E410

Bei offenen Lebensmitteln (z.B. im Restaurant oder der Schulmensa) müssen bestimmte Zusatzstoffe zusätzlich deklariert werden – oft durch Fußnoten mit Ziffern, z.B.:

  • 1 = mit Farbstoff
  • 2 = mit Konservierungsstoff
  • 3 = mit Antioxidationsmittel
  • usw.

Diese Ziffernzuordnungen werden meist in einem Aushang oder auf einem Merkblatt erläutert.

 

Tipp: Verwenden Sie bei der Essensausgabe, im Speiseplan oder auf Produktlisten klare Hinweise auf enthaltene Zusatzstoffe – z.B. mit Zifferncodes und einer gut sichtbaren Legende. Das schafft Transparenz und schützt Gäste mit sensiblen Reaktionen.

Verwandte Begriffe

Allergene

Allergenkennzeichnung

Zutatenverzeichnis

Lebensmittelinformationsverordnung (LIMV)

Lebensmittelkennzeichnung

Hygieneschulung